Darf ein Ex-Partner, dem ein Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz auferlegt wurde, noch in einer WhatsApp-Gruppe kommunizieren, der auch seine frühere Partnerin angehört? ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, wonach es auf die Gruppengröße ankommt. Da es sich im vorliegenden Fall um eine Gruppe mit einer zweistelligen Teilnehmerzahl handelte, durfte der Ex eine Nachricht in die Gruppe stellen (Az.: 13 WF 105/24).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Hamm .

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