Eine Tierklinik rettete Kater „Rocky“, nachdem die von einem unbekannten Dritten alarmierte Tierrettung ihn bewusstlos eingeliefert hatte. Für die Kosten muss Rockys Halterin aufkommen. Das Amtsgericht München bejaht laut ARAG Experten einen Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag (Az.: 161 C 16714/22).

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