• Sammelklage zum Facebook-Datenleck eingereicht
  • vzbv klagt in Form einer Musterfeststellungsklage gegen Meta
  • Stoll & Sauer Litigation führt Klage für vzbv
  • BGH sieht bereits im Kontrollverlust von personenbezogenen Daten Schaden
  • Kostenlose Sammelklage für Betroffene besonders ohne Rechtsschutzversicherung interessant

Am 9. Dezember 2024 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Sammelklage gegen Meta Platforms Ireland Ltd. eingereicht, um Ansprüche von Betroffenen des Facebook-Datenlecks in Deutschland durchzusetzen. Die auf sogenannte Musterfeststellungsklagen (Sammelklagen) spezialisierte Dr. Stoll & Sauer Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat die Klage am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg eingereicht. Die Klage kann dabei helfen, die Rechtslage für Millionen in Deutschland lebenden Betroffenen zu klären. Besonders für Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung ist die kostenlose Sammelklage interessant. Das soziale Netzwerk Facebook ist Teil des Unternehmens Meta.

Facebook-Datenleck BGH sieht Ansprüche auf Schadensersatz

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer richtungsweisenden Entscheidung am 18. November 2024 festgestellt, dass bereits der „bloße Kontrollverlust“ über persönliche Daten aufgrund eines Verstoßes gegen Datenschutzrechte Ansprüche auf Schadensersatz rechtfertigt (Az. VI ZR 10/24). Die Entscheidung erleichtert es Betroffenen, Schadensersatz zu erhalten.

Der BGH hält im konkreten Fall 100 Euro für angemessen, wenn keine Beeinträchtigungen nachgewiesen werden, die über den reinen Kontrollverlust für Telefonnummer, Name, Geschlecht und Arbeitsstelle hinausgehen. Diesen Betrag müssten Betroffene aufwenden, um die Kontrolle über ihre Daten wiederzuerlangen, z. B. durch einen Rufnummernwechsel. Wenn jedoch weitere Daten, die ggf. nicht wieder eingefangen werden können, wie z.B. das Geburtsdatum, abgeflossen sind, ist auch ein höherer Schadensersatzbetrag möglich. Werden dazu große Sorgen und Ängste aufgrund des Datenlecks nachgewiesen, kann der Schadensersatz Anspruch weiter steigen.

Das Facebook-Datenleck: Was ist bekannt?

Zu Ostern 2021 berichteten Medien erstmals über ein Datenleck bei Facebook. Was ist darüber bisher bekannt?

  • Zeitraum und Betroffene: Kriminelle erhielten 2018 und 2019 Zugriff auf die Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzern, darunter sechs Millionen aus Deutschland.
  • Umfang der Datensätze: Die Daten umfassten je nach Einzelfall Vor- und Nachnamen, Mobilfunknummern, E-Mail-Adressen, Arbeitsstätte, Wohnort, Geburtsdatum, Geschlecht und Beziehungsstatus. Diese Informationen waren im Internet öffentlich zugänglich.
  • Kritik: Die Sicherheitsmaßnahmen von Facebook waren offensichtlich unzureichend, um die kriminelle Ausnutzung des Kontakt-Import-Tools (KIT) zu verhindern. Über das KIT konnten Angreifer massenhaft Telefonnummern eingeben und so Nutzerdaten abgreifen – ein Vorgang, der als „Scraping“ bekannt ist.

Mögliche Folgen für Betroffene des Facebook-Datenlecks

  • Phishing und Spam-Angriffe: Offengelegte Daten können genutzt werden, um gezielte Phishing-E-Mails oder SMS-Nachrichten zu verschicken.
  • Identitätsdiebstahl: Mit den offengelegten Informationen könnten Angreifer Identitäten stehlen und beispielsweise Waren auf Kosten des Betroffenen bestellen oder kriminelle Machenschaften verbergen.
  • Erhöhtes Risiko für zukünftige Angriffe: Offengelegte Informationen können mit anderen Datenlecks kombiniert und für gezielte Betrugsversuche genutzt werden.

Wichtiges zur Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen Meta

  • Verjährung: Ansprüche könnten zum Jahreswechsel 2024/2025 verjähren. Daher ist schnelles Handeln wichtig.
  • Klageregister: Betroffene können sich voraussichtlich ab Anfang 2025 eintragen, sobald das Bundesamt für Justiz das Klageregister öffnet. Die Verjährung kann damit gehemmt werden.
  • Kostenlose Möglichkeiten: Die Sammelklage bietet insbesondere Betroffenen ohne Rechtsschutzversicherung eine einfache und kostenfreie Möglichkeit, ihre Rechte durchzusetzen.
  • Datenleck-Check: Ob Daten vom Facebook-Datenleck betroffen sind, können Verbraucher einfach selbst überprüfen. Die Verbraucherzentrale bietet dazu eine praktische Anleitung: Datenlecks bei Facebook: So prüfen Sie, ob Sie betroffen sind.

Dr. Stoll & Sauer bietet für Individualklagen Beratung an

Die Sammelklage ist besonders für Betroffene ohne Rechtsschutzversicherung interessant. Verbraucher mit einer Rechtsschutzversicherung haben außerdem die Möglichkeit, sich individuell von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer beraten zu lassen, um unabhängig von der Sammelklage Ansprüche zu verfolgen. Auf diese Art kann den individuellen Besonderheiten des Falls Rechnung getragen werden. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Verbrauchern, die vom Facebook-Datenleck betroffen sind und über eine Rechtschutzversicherung verfügen, eine kostenlose Erstberatung im Datenleck-Online-Check. Die Kanzlei hat vor Landgerichten Schadensersatzansprüche aufgrund des Facebook-Datenlecks durchgesetzt – zuletzt 3000 Euro am Landgericht München (Az.: 47 O 461/24). Mehr Informationen zum Thema Datenleck gibt es auf unserer Website.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 23 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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