Die ZVK-BAU, die auf der Grundlage von allgemeinverbindlichen Sozialkassen-Tarifverträgen der Bauwirtschaft auch Geringverdienern einen Zugang zur betrieblichen Altersversorgung bietet, sei ein erfolgreiches und seit Jahrzehnten etabliertes System der betrieblichen Altersversorgung, betonte SOKA-BAU-Vorstandsmitglied Dr. Gerhard Mudrack zur Eröffnung des Symposiums.
In Deutschland sei die gesetzliche Rentenversicherung im Vergleich zu anderen westeuropäischen Industrieländern „nicht so üppig“, was ihren Versorgungsgrad angehe, sagte Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in seiner Begrüßung. Um so wichtiger seien „große und starke Sozialpartnermodelle“, die eine auskömmliche Alterssicherung für die gesamte Bevölkerung beförderten und zugleich politischen Radikalisierungstendenzen entgegenwirkten.
Die betriebliche Altersversorgung werde vor diesem Hintergrund künftig sogar eine stärker ersetzende und weniger ergänzende Funktion haben, stellte Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer als These auf. Der langjährige Inhaber des Lehrstuhls für Sozialrecht der Universität Münster empfahl eine Risikostreuung, bei der umlagefinanzierte gesetzliche Rente (erste Säule) und kapitalgedeckte Betriebsrenten (zweite Säule) zusammenspielten. Dr. Georg Thurnes, Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba), plädierte dabei für eine klare Trennung der Rentensäulen. Jede einzelne habe einen ureigenen Versorgungsauftrag, den der Gesetzgeber bei Reformen beachten müsse. Thurnes bot einen Überblick über die gesetzgeberischen Initiativen der Ampel-Regierung, von denen viele aktuell nicht mehr umgesetzt werden.
Stephanie Rachor, Vorsitzende Richterin des 3. Senats, skizzierte in ihrem Vortrag aktuelle Entwicklungen der betrieblichen Altersversorgung anhand der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Sie befasste sich dabei mit einzelvertraglichen Zusagen betrieblicher Altersversorgung anhand der AGB-Kontrolle. Auswirkungen von Gesetzesänderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung auf die betriebliche Altersversorgung sowie Tariföffnungsklauseln zur Entgeltumwandlung waren weitere Themen.
Der Arbeitsrechtler Prof. Dr. Martin Franzen von der Luwig-Maximilian-UniversitätMünchen beantwortete die Frage, ob „Sozialkassenmodell und Sozialpartnermodell zwei Seiten derselben Medaille“ sind, mit einem klaren Nein. Das Sozialpartnermodell, mit dem die betriebliche Altersversorgung weiter verbreitet werden sollte, sei in der Praxis gescheitert. Sechs Jahre nach dessen Einführung gebe es nur wenige Anwendungsbeispiele. Der Tarifvertrag als Anknüpfungspunkt und Sicherungsinstrument des Sozialpartnermodells ist aus Sicht von Franzen vollkommen „ungeeignet und überflüssig“. Die reine Beitragszusage sei allein ein eigenständiger Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung.
In der abschließenden Podiumsdiskussion diskutierten die Vertreter der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft, Uwe Nostitz, Vizepräsident des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB), und Carsten Burckhardt, Mitglied des Bundesvorstands der IG BAU, mit Prof. Dr. Martin Franzen, Prof. Dr. Katharina von Koppenfels-Spies, Sozialrechtlerin an der Universität Freiburg im Breisgau, sowie den Bundestagsabgeordneten Dr. Carsten Brodesser (CDU/CSU), Markus Kurth (Bündnis 90/Die Grünen) und Anja Schulz (FDP). Die Podiumsdiskussion wurde von Prof. Dr. Rainer Schlegel, Präsident a.D. des Bundessozialgerichts, moderiert.
Betriebliche Altersversorgung müsse für die Arbeitgeber bezahlbar bleiben, forderte Uwe Nostitz. Carsten Burckhardt hob die besondere Bedeutung von Tarifverträgen bei der betrieblichen Altersversorgung hervor. Intensiv wurde die Frage einer verpflichtenden betrieblichen Altersversorgung für jedermann diskutiert. Befürworter fand ein solches Obligatorium insbesondere für Geringverdiener, flankiert durch steuerliche Förderung. Andernfalls drohe die Gefahr einer übermäßigen Belastung der Solidargemeinschaft durch Altersarmut.
Alle Teilnehmer des Symposiums betonten einhellig, dass das Modell der Bauwirtschaft seit Jahrzehnten sehr erfolgreich sei und eine betriebliche Altersversorgung für alle im Baugewerbe Beschäftigten sicherstelle. Es sei in dieser Form aber nicht auf alle anderen Branchen übertragbar.
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