Die Tatsache, dass das Eli künftig keine Brustkrebspatient:innen mehr behandeln und kein Gelenkersatz bei Knien und Hüfte mehr anbieten soll, stößt bei den Städtischen Kliniken auf Unverständnis. „Selbstverständlich sind wir bereit, unseren Teil dazu beizutragen, um qualitativ unnötige Mehrfachstrukturen zu reduzieren. In den genannten Bereichen kommen wir insgesamt auf 3 Prozent unserer Fallpauschalen-Erlöse, werden aber in allen Leistungsbereichen sehr gut von den Patient:innen angenommen und haben dort im Vergleich zu anderen Krankenhäusern keine geringen Fallzahlen. Was uns am meisten Sorgen bereitet, ist die Versorgung der Patient:innen. Viele würden künftig weite Wege in Kauf nehmen müssen, unser Alterstraumazentrum würde medizinisch beeinträchtigt, oder es würde am Standort die Möglichkeit einer Zweitmeinung wegfallen. Darüber hinaus muss den Entscheidern klar sein: Man kann verschiedene Disziplinen nicht isoliert betrachten. Es gibt Wechselwirkungen zwischen den Fachbereichen. Wenn man diese außer Acht lässt, gefährdet man ohne triftigen Grund die Wirtschaftlichkeit eines Krankenhauses“, so Celary.
Darum hat das Eli im Rahmen der erfolgten Anhörungen durch das MAGS NRW umfassend von der Möglichkeit zur Stellungnahme Gebrauch gemacht und sich zusätzlich auch persönlich an Gesundheitsminister Laumann gewandt. All dies blieb ohne Erfolg. Zwischenzeitlich hat das Ministerium den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Feststellungsbescheide auf den 01. April 2025 verschoben. Am 4. November startete das Zweite Anhörungsverfahren, aus dem sich für das Eli dem Grunde nach jedoch keine Abweichungen gegenüber der ersten Anhörung ergeben haben. Die eingereichten Stellungnahmen blieben – bis auf die Zubilligung der Leistungsgruppe Wirbelsäuleneingriffe –wirkungslos. Aus diesem Grund reagieren die Städtischen Kliniken nun rechtlich und erheben Klage, soweit einzelne Leistungsgruppen künftig nicht mehr zum Versorgungsauftrag des Hauses gehören sollen.
Zusätzlich wird die schon vor einigen Jahren begonnene strategische Ausrichtung der Klinik auch durch eine personelle Neuaufstellung untermauert: Chefarzt Prof. Dr. med. Huan N. Nguyen berät die Geschäftsführung der Städtischen Kliniken ab sofort in medizinisch-strategischen Fragen. Es ist das erste Mal, dass es in den Städtischen Kliniken einen hauptamtlichen Ärztlichen Direktor gibt. Grund sind die zunehmenden ärztlich-medizinischen Problem- und Fragestellungen von der Krankenhausplanung über die Digitalisierung bis hin zur Infektionssteuerung. Die bestehenden medizinischen Prozesse werden neu strukturiert und erweitert, um bei Fachkräftemangel, veränderter Krankenhauslandschaft und unzureichender Refinanzierung das hohe Leistungsniveau zu erhalten und eine maximale Qualität sicherzustellen. Ein neuer, erfahrener und anerkannter Chefarzt für die Gastroenterologie mit onkologischer Expertise ist mit Prof. Dr. med. Dirk Graf auch bereits gefunden. Ebenso wird der Bereich der Gynäkologischen Onkologie durch eine weitere personelle Ergänzung zum 1. Januar 2025 noch weiter ausgebaut. Neben den bereits leistungsstarken Gebieten der Kinderheilkunde, Gefäßmedizin, Viszeralmedizin, Urologie und Geriatrie, wird eine umfassende Multiorgan-Onkologie zu einem Schwerpunkt der Städtischen Kliniken ausgebaut.
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Städtischen Kliniken, Bernd Meisterling-Riecks: „Wir müssen feststellen, dass die neuen planerischen Feststellungen in hohem Maße die Patient:innen-Versorgung beeinträchtigen können. Man kann eine Unfallchirurgie nicht ohne Orthopädie wirtschaftlich betreiben. Die Expertise für Hüftprothesen ist für unser Alterstraumazentrum ein wichtiger Faktor“. SKMG-Geschäftsführer Thorsten Celary ergänzt: „In der Senologie und bei den Ovarial-Karzinomen erfüllen die Städtischen Kliniken die erforderlichen Qualitätskriterien. Rein aus formalen Gründen sollen wir medizinisch stark benachteiligt werden. Das können wir nicht hinnehmen, weil es den Patientinnen schadet und die Wirtschaftlichkeit unseres Hauses in einigen Fachabteilungen angreift. Darum gehen wir gegen den Feststellungsbescheid im Klagewege vor und lassen die Rechtmäßigkeit der getroffenen, uns belastenden Entscheidungen vor dem Verwaltungsgericht überprüfen. Ziel ist die Aufhebung des neuen Feststellungsbescheids, soweit er in den oben genannten Leistungsgruppen die Zuweisung eines Versorgungsauftrags ablehnt, und idealerweise die Verpflichtung der Planungsbehörde, die Zuweisung dieser Leistungsgruppen antragsgemäß vorzunehmen bzw. über den gestellten Zuweisungsantrag jedenfalls neu zu bescheiden“.
Die Städtischen Kliniken hoffen, bei einem Erfolg vor dem Verwaltungsgericht einen wertvollen Beitrag zur Versorgung der Patient:innen leisten zu können. Ungeachtet des Ausgangs dauert es noch eine Weile, bis die neuen Festlegungen greifen.
In den Städtischen Kliniken Mönchengladbach, dem Elisabeth-Krankenhaus, werden pro Jahr rund 100.000 Patient:innen mit modernsten Verfahren ambulant und stationär behandelt. Die Ausstattung mit Medizintechnik der jüngsten Generation sorgt dafür, dass das Eli für viele innovative Operationsmethoden führend in der Region ist. Systematische Kooperationen wie beispielsweise mit der Uniklinik Düsseldorf tragen zum hohen Standard bei. Die Klinik legt großen Wert darauf, aus ihren 2.000 Mitarbeiter:innen ein echtes Team zu formen. Respekt, Verantwortung und Freundlichkeit sind grundlegend: unter den Mitarbeitenden und gegenüber den Patient:innen. Das Elisabeth-Krankenhaus ist einer der größten Arbeitgeber in Mönchengladbach. Es versteht sich als verwurzelter Teil der Region und pflegt daher den Austausch mit Institutionen, Vereinen und Unternehmen der Stadt.
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