Erfahrener Anwalt kennt die Chancen der Wiederaufnahme
Wann sollte eine verurteilte Person das Urteil hinnehmen und wann für ihr Recht kämpfen? Für Nikolai Odebralski, Rechtsanwalt aus Essen, ist die Antwort klar. „Wer zu Unrecht verurteilt oder mit einem ungerechten Urteil bedacht wurde, kann und sollte für sich kämpfen“, erklärt der Experte für Wiederaufnahmeverfahren. Die drei Prozent-Chance können dabei aus zwei Blickwinkeln betrachtet werden. Letztlich sagt die Zahl nichts anderes, als dass in ganz Deutschland drei Prozent aller Urteile falsch und zu Unrecht ausgesprochen wurden.
Odebralski ist überzeugt davon, dass die richtige anwaltliche Betreuung die Chancen noch weiter verbessern könnte. „Viele Strafverteidiger haben bei Wiederaufnahmeverfahren nur ihren Profit im Kopf. Was sie da eigentlich tun und ob der Weg sinnvoll ist, gerät dabei in den Hintergrund“, erklärt er. Mit seinen Mandanten entscheidet er sich nur dann für den Weg der Wiederaufnahme, wenn es Erfolgschancen gibt. Mit seiner jahrelangen Erfahrung in diesem Bereich ist er in der Lage, eine neutrale und objektive Bewertung vorzunehmen. „Ich beantrage nicht einfach spontan das Wiederaufnahmeverfahren, ohne Kenntnis über den Fall zu haben“, berichtet Nikolai Odebralski. „Wenn ich diesen Schritt gehe, dann bin ich selbst davon überzeugt!“. Der Strafverteidiger scheut nicht davor zurück, den Wunsch nach einer Wiederaufnahme abzulehnen.
„Die Gerichte sind nicht dumm. Ein Urteil wird nicht revidiert, wenn es keine fundierten Gründe hierfür gibt. Sehe ich keine Chance, rate ich meinem Mandanten sein Geld zu sparen und sein gerechtes Urteil zu akzeptieren“, so der erfahrene Rechtsanwalt.
Wiederaufnahmeverfahren nicht in jeder Situation sinnvoll
Für viele Strafverteidiger ist das Wiederaufnahmeverfahren nur eins: Eine Geldquelle. Nikolai Odebralski sieht das anders. „Ich habe meinen Mandanten Ehrlichkeit versprochen, also liefere ich sie auch. Natürlich verdiene ich Geld an einem Wiederaufnahmeverfahren, mein Mandat bekommt aber im besten Fall seine Freiheit. Daher gehe ich den Weg nur, wenn die Chancen realistisch und fair sind.“
Ein rechtskräftiges Urteil in einem abgeschlossenen Gerichtsverfahren kann nicht in jeder Situation wiederaufgenommen werden. Hierfür müssen Gründe vorliegen, wie der Anwalt erläutert. Folgende Szenarien sind dabei möglich:
- Ein Schöffe oder Richter hat die Amtspflichten strafbar verletzt, ohne dass der Verurteile dies veranlasst hat.
- Die Verurteilung erfolgte auf Basis eines zivilrechtlichen Urteils, das rechtskräftig aufgehoben wurde.
- Es gibt neue Beweismittel oder Tatsachen, die als Begründung für einen Freispruch oder ein milderes Urteil herangezogen werden können.
- In der Hauptverhandlung erwies sich eine vorgebrachte Urkunde zu Lasten des Angeklagten als falsch oder unecht.
- Sachverständige oder Zeugen haben sich der eidlichen oder uneidlichen Falschaussage schuldigt gemacht.
- Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Verletzung der EU-Konventionen zum Menschenrechtsschutz, der Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt und das Urteil lässt sich darauf zurückführen.
Odebralski prüft jeden Fall, bevor er mit seinen Mandanten den Weg der Wiederaufnahme geht. In den meisten Fällen gelingt es, neue Beweismittel und Tatsachen hervorzubringen, die die Unschuld oder verminderte Schuld der Mandanten belegen. Damit das der Fall ist, müssen die Tatsachen zum Zeitpunkt der Urteilsberatung für das Gericht unbekannt gewesen sein.
Ob ein Wiederaufnahmeantrag sinnvoll ist, berät Nikolai Odebralski individuell mit seinen Mandanten. Er verfügt über einen weitreichenden Erfahrungsschatz in vielen Delikten, darunter Mord, sexuelle Nötigung, Körperverletzung, Brandstiftung, Totschlag und vielen mehr. Sein Rat ist es, ihn so schnell wie möglich nach der Urteilssprechung zu kontaktieren. Er vertritt Menschen aus ganz Deutschland und steht seinen Mandanten telefonisch und per E-Mail für den Erstkontakt zur Verfügung. Er rät allerdings dazu, so schnell wie möglich ein persönliches Beratungsgespräch zu führen. Auch wenn es für die Wiederaufnahme keine Frist gibt, ist die Situation für die betroffene Person oft unerträglich.
Nikolai Odebralski Rechtsanwalt und Strafverteidiger
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45128 Essen
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