Tipp: Große Beliebtheit erfährt das Konzept der Haushaltshilfen, die in den Haushalt des Pflegebedürftigen einziehen und dort im Alltag helfen. In der Regel sind Helferinnen aus Polen, Bulgarien oder Rumänien. Was es mit diesem Versorgungsmodell auf sich hat, wie es funktioniert und was es kostet, erfahren Sie im Ratgeber "Pflege zu Hause: Kosten und Möglichkeiten einer Betreuung im vertrauten Umfeld" auf biallo.de.
Was versteht man unter einer Demenz-WG?
In den letzten Jahren wird der Begriff Demenz-Wohngemeinschaften, kurz Demenz-WG, immer geläufiger. Bei dieser Wohnform leben Menschen mit einer Demenzerkrankung in einer kleinen Gruppe in familienähnlicher Struktur zusammen. Jeder Bewohner hat sein eigenes Zimmer, daneben gibt es Gemeinschaftsräume. Ein Pflegedienst, Betreuer oder Haushaltshilfen kommen zur Unterstützung in die WG. Das Angebot ist breit gefächert, es gibt keine einheitlichen Regelungen, wie eine solche WG gestaltet ist. Eine Demenz-WG kann letztlich jeder auf eigene Faust gründen, es gibt aber vor allem Pflegedienste, die solche WGs anbieten. Auch die Alzheimer Gesellschaft betreibt regional Demenz-WGs, die oft auch ambulant betreute Wohngruppen genannt werden. Diese Wohnform soll den Pflegebedürftigen ein selbstbestimmteres und individuelleres Leben als in einem Heim ermöglichen. Die Angehörigen sind oft aktiver Teil der Organisationsstruktur. Wissen muss man, dass diese Wohnform nicht unbedingt günstiger ist als eine Pflege im Heim. Je nach Wohnort und Pflegegrad kommen durchaus 2.000 bis 3.000 Euro pro Monat zusammen. Auch ist die Organisationsstruktur oft komplex. Verschiedene Verträge sind abzuschließen – neben einem Mietvertrag auch ein Vertrag mit dem ambulanten Pflegedienst und vieles mehr. Die WGs funktionieren oft wie "Mini-Heime", sagt Gisela Rohmann, Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Allerdings sei die Heimaufsicht als Kontrollinstanz oft nur eigeschränkt oder gar nicht zuständig.
Wie finanziert man eine Demenz-WG?
Neben einer Miete und Nebenkosten fallen Ausgaben unter anderem für Lebenshaltungskosten, Pflege und Betreuung, eventuell auch einen Nachtdienst an. Es gibt aber diverse Zuschüsse aus der Pflegekasse speziell für solche Wohnformen.
- Anschubfinanzierung: Ab Pflegegrad 1 erhalten Pflegebedürftige einmalig eine Anschubfinanzierung bei Neugründung einer WG in Höhe von 2.500 Euro (ab 2025: 613 Euro). Allerdings gibt es maximal 10.000 Euro (ab 2025: 10.452 Euro) pro Wohngemeinschaft.
- Wohngruppenzuschlag: Zusätzlich gibt es 214 Euro (ab 2025: 224 Euro) Wohngruppenzuschlag pro Person pro Monat als Zuschuss, um organisatorische, betreuende oder hauswirtschaftliche Hilfe in Form einer sogenannten "Präsenzkraft" zu finanzieren, die regelmäßig in die WG kommt. Dieser Zuschlag ist an Bedingungen geknüpft, so müssen unter anderem mindestens drei der Bewohner einen anerkannten Pflegegrad haben und die WG aus mindestens drei bis maximal zwölf Bewohnern bestehen.
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Darüber hinaus kann jeder Pflegebedürftige 4.000 Euro (ab 2025: 180 Euro) beantragen, um eine Wohnung pflegegerecht – zum Beispiel barrierefrei – umzubauen. Maximal gibt es 16.000 Euro (ab 2025: 16.720 Euro) pro Wohngruppe.
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