Das hessische Ärzteparlament forderte im Rahmen der Delegiertenversammlung am 23. November 2024 das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege auf, die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine strukturelle Förderung von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung zu schaffen und zu finanzieren. Insbesondere müssten die Arbeits- und Lebensbedingungen derjenigen berücksichtigt werden, die aufgrund von Schwangerschaft, Stillzeit, Elternschaft und anderer Sorgearbeit in der Familie Unterstützung bedürfen.

Dies sei aufgrund des Fachkräftemangels und demografischen Wandels notwendig, heißt es in der Begründung des Beschlusses. Primäres Ziel der Maßnahmen sei der Erhalt der ärztlichen Arbeitskraft und das schnellstmögliche Erreichen der Fachärztinnen- und Facharztreife.

Grundlegend sei eine positive Auslegung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) für schwangere und stillende Ärztinnen.

Auf Bundesebene wurde der Beschluss bereits auf dem 128. Deutschen Ärztetag in Mainz gefasst.

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