Die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen strukturellen Wandel zur Vereinbarkeit von ärztlicher Erwerbstätigkeit und Sorgearbeit müssten implementiert werden, forderte die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen am 23. November 2024 vom Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.

Ein entsprechender Beschluss war auf Bundesebene im Rahmen des 128. Deutschen Ärztetages im Mai dieses Jahres gefasst worden.

Konkret brauche es zur Fortführung der ärztlichen Berufsausübung notwendige Unterstützungsangebote. Im Antrag genannt werden folgende Punkte:

– Flächendeckender Ausbau der Kinderbetreuung, geeignet auch für im Schichtsystem Tätige
– Anspruch auf Notfallbetreuung in sämtlichen Kindergärten in der U3- und Ü3-Betreuung für Kinder ärztlicher Kolleginnen und Kollegen, ergänzend zu dem generellen Kinderbetreuungsanspruch
– Förderung von modernen Arbeitsmodellen, i. e. Job- und Topsharing (zwei oder mehrere Führungskräfte teilen sich eine Managementposition) und flexiblen Arbeitszeitmodellen

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