Die Apothekenlandschaft in Baden-Württemberg steht vor großen Herausforderungen: 2024 mussten 70 Apotheken schließen, während nur 4 Neugründungen erfolgten. Besonders in ländlichen Regionen gefährdet dieser besorgniserregende Trend die wohnortnahe Arzneimittelversorgung, warnt die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg und fordert Maßnahmen der Politik. 

Die Zahl der Apotheken in Baden-Württemberg ist auch im Jahr 2024 weiter gesunken.  Insgesamt mussten 70 Apotheken ihre Türen für immer schließen, während lediglich 4 neue Apotheken eröffnet wurden. Damit hat sich die Geschwindigkeit der Apothekenschließungen im Vergleich zu 2024 ein wenig verringert. Die Entwicklungen sind jedoch weiter dramatisch und setzen den besorgniserregenden Trend der letzten Jahre fort. Mit 2152 Apotheken zum Ende des Jahres 2024 ist die Anzahl der Apotheken in den letzten 15 Jahren um über 20% geschrumpft.

„Diese Zahlen müssen ein Weckruf für die Politik sein“, betont Dr. Martin Braun, Präsident der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg. „Die kontinuierliche Abnahme der Apotheken gefährdet nicht nur die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, sondern stellt auch eine enorme Mehrbelastung für die verbleibenden Apotheken dar.“

Besonders betroffen sind ländliche Regionen, in denen Apotheken als wichtige Anlaufstellen für Gesundheitsfragen und persönliche Beratung fungieren. Insbesondere in Notfällen wird dort die Versorgung herausfordernder. Die Wege zur nächsten Notdienstapotheke dürften künftig länger werden, wenn immer mehr Apotheken für immer schließen müssen. Leidtragende sind die Patient:innen. „Die Schließungen sind eine klare Folge der anhaltenden wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen, mit denen Apothekerinnen und Apotheker konfrontiert sind. Wir brauchen dringend eine wesentlich bessere finanzielle Basis für die Apotheken vor Ort, um dem Apothekensterben entgegenzuwirken und die wohnortnahe Versorgung der Menschen zu sichern“, fordert Dr. Braun.

Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg betont, dass die über dreizehntausend Apothekerinnen und Apotheker im Land mit ihrem intensiven Einsatz einen entscheidenden Beitrag zur Akutversorgung der Bevölkerung leisten. Sie warnt jedoch vor möglichen Verschlechterungen und appelliert an die Politik, die Rahmenbedingungen für Apotheken dringend zu verbessern. Zu den notwendigen Maßnahmen zählen unter anderem die längst überfällige Anpassung des seit zwanzig Jahren nahezu unveränderten Honorars für die apothekerlichen Leistungen, eine angemessene finanzielle Anerkennung der pharmazeutischen Dienstleistungen und eine Entbürokratisierung des Apothekenalltags. Nur mit einem Sofort-Programm kann verhindert werden, dass noch viel mehr Apotheken schließen und sich die Versorgungslage weiter zuspitzt.

Über Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (LAK) ist die Berufsvertretung der mehr als 13.000 Apothekerinnen und Apotheker im Land, die sowohl in öffentlichen Apotheken als auch in Krankenhäusern, in der Industrie, in der Verwaltung, in der Bundeswehr sowie in Forschung und Lehre tätig sind.

Die LAK setzt sich dafür ein, dass der Apothekerberuf als freier Heilberuf erhalten bleibt und die Arzneimittelversorgung über die Apotheken weiter optimiert wird. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts garantiert sie eine wirksame Selbstverwaltung. Gleichzeitig übernimmt sie hoheitliche Aufgaben.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Villastr. 1
70190 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 99347-50
Telefax: +49 (711) 99347-44
http://www.lak-bw.de

Ansprechpartner:
Mirjam Taufenbach
Pressesprecherin
Telefon: +49 (711) 99347-50
Fax: +49 (711) 99347-44
E-Mail: mirjam.taufenbach@lak-bw.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel