Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Deutsche Fußball Liga (DFL) für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen zur Kasse gebeten werden kann. So sollen die Mehrkosten für solche kostenintensiven Einsätze nicht mehr durch die Gesamtheit der Steuerzahler, sondern die Nutznießer geschultert werden, so das Argument der Bundesverfassungsrichter. Der zugrunde liegende Fall war ein Bundesliga-Derby aus 2015 zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV, bei dem das Land Bremen dem DFL 425.000 Euro für einen Polizeieinsatz in Rechnung stellte, sich die DFL allerdings weigerte, diese zu begleichen (Az.: 1 BvR 548/22).
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