Vollständig unmöglich geworden ist das Vorhaben der Unterzeichner des Gesetzentwurfs, die hauptsächlich aus den Reihen der linken und grünen Bundestagsabgeordneten stammen, damit aber noch nicht. Bis zur Konstituierung des neugewählten Bundestags, die innerhalb von 30 Tagen nach der Wahl erfolgen muss, führt der alte Bundestag weiterhin die Geschäfte. Angesichts der Vehemenz, mit der die Befürworter einer weiteren Liberalisierung eines Gesetzes auftreten, das ohnehin nur unzureichend das Leben schützt, muss man leider sagen: Auch eine solche demokratische Unanständigkeit ist ihnen zuzutrauen. Dabei hätten sie nach den Vorträgen der Sachverständigen und Lektüre der von ihnen abgegebenen Stellungnahmen jede Möglichkeit, sich gesichtswahrend zurückzuziehen und anzuerkennen, dass es weder medizinische noch rechtliche oder gesellschaftliche Gründe gibt, das Lebensrecht ungeborener Kinder weiter auszuhöhlen.

Auch die viel zitierte ELSA-Studie, die unter Leitung der Bundesvorsitzenden von Pro Familia, Daphne Hahn, erstellt wurde, taugt nicht als Beleg für eine notwendige Änderung, wie Prof. Matthias David, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Berlin hervorhob. Sie sei weder evidenzbasiert noch repräsentativ. Dass bei dieser Studie von erheblichen methodischen Mängeln ausgegangen werden muss, darf nicht weiter überraschen. Federführend bei der Erstellung war Prof. Daphne Hahn von der Hochschule Fulda, die zudem Bundesvorsitzende von Pro Familia ist. Wer beim deutschen Zweig eines der weltweit größten Anbieter von Abtreibungen eine Studie zur Versorgungslage von ungewollt Schwangeren in Auftrag gibt, braucht sich über das Ergebnis nicht zu wundern. Wundern darf man sich jedoch, dass die Verfasser des Gesetzes sich ausschließlich auf diese Studie beziehen, ihre offensichtlichen Mängel ignorieren und die Ergebnisse nicht kennen: In einem im Januar 2025 im Bundesgesundheitsblatt veröffentlichten Beitrag erläutert die Autorengruppe um Prof. Hahn, dass über 80 % der befragten Frauen es als sehr leicht oder eher leicht einschätzten, eine geeignete Einrichtung für einen Schwangerschaftsabbruch zu finden. Von einer als „prekär“ empfundenen Versorgungslage kann also keine Rede sein. Die von Hahn erhobenen Daten bezeichnet sie selbst als „nicht repräsentativ“.

Auch der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs erteilten die geladenen Juristen eine klare Absage. Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts könne man nicht einfach ignorieren, es habe den Schutz des ungeborenen Lebens mehrfach herausgehoben – so etwa Prof. Gregor Thüsing, Juraprofessor in Bonn.

Wer ein Gesetzesvorhaben auf solch tönerne Füße stellt, darf sich nicht wundern, wenn es im Rechtsausschuss scheitert. Bleibt zu hoffen, dass die Initiatoren sich nun Zeit für eine kritische Lektüre der ELSA Studie nehmen und dann zu dem Schluss kommen, dass ihr Gesetzesvorhaben so überflüssig wie schädlich ist: Nicht nur für das ungeborene Leben, dessen Schutz es zu schleifen trachtet, sondern auch für unsere Gesellschaft. Schon immer ging die größte Gefahr in einem Land von Politikern in Regierungsverantwortung aus, die Menschen in zwei Klassen einteilen: mit und ohne Menschenwürde, mit und ohne Menschenrechte. Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinen Urteilen gegenüber solchen Umtrieben eine Brandmauer errichtet hat.

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