Ein greller Heulton durchbricht plötzlich die Stille des schönen Frühlingstages, dieses auf- und abschwellende Sirenengeheul geht durch Mark und Bein und lässt Menschen erschaudern – irgendetwas ist passiert, aber was? „Der Ton selbst gibt schon einem ersten Hinweis“, sagt Heidi Schmidt. Sie ist Koordinatorin der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung beim Vogelsbergkreis und informiert schon in Grundschulen beziehungsweise in Kindergärten über die Bedeutung der verschiedenen Alarmsignale. „Kaum jemand kennt noch die Unterschiede, dabei ist es im Krisenfall ganz entscheidend, die Informationen, die man bekommen kann, richtig einzuordnen“, mahnt Heidi Schmidt. 

„Wir müssen unsere Bevölkerung wieder schulen, die Menschen müssen vorbereitet sein auf Gefahrensituationen, damit sie dann umsichtig handeln können“, zeigt sich Schmidt überzeugt und stellt die verschiedenen Alarmtöne vor.

Da gibt es zunächst den einminütigen auf- und abschwellenden Heulton, er steht für „Warnung der Bevölkerung“. Das heißt: Es besteht eine örtliche Gefahr für Personen oder Sachen. „Darüber soll man sich in Radio, gegebenenfalls im Fernsehen oder im Internet informieren“, so die bundeseinheitliche Vorgabe. Keinesfalls sollte man die 112 oder die 110 anrufen, „die Leitungen müssen frei bleiben für Notfälle“, mahnt Heidi Schmidt.

Was aber versteht man unter einer „örtlichen Gefahr für Personen oder Sachen“? Das kann zum Beispiel ein Hochwasser sein, ein starkes Unwetter oder ein flächendeckender Stromausfall, nennt Heidi Schmidt drei der typischen Beispiele. Mittlerweile ist ein neues Szenario hinzugekommen: der Zivilschutzfall, also eine Bedrohung der Bundesrepublik von außen. Übrigens: Bei dieser Art von Alarm gibt es auch eine Entwarnung, dann ertönt ein einmütiger durchgängiger Dauerton.

Und dann kennt wohl fast jeder den einminütigen Dauerton, der zweimal unterbrochen wird. Mit ihm wird die Feuerwehr bei Bränden oder zu Hilfeleistungseinsätzen gerufen. In diesem Fall wird allerdings nicht entwarnt.

Zur Aufklärung dient übrigens auch der hessenweite Warntag am Donnerstag, 13. März, an dem ab 10.15 Uhr die Sirenen heulen. Darüber hinaus werden auch alle weiteren Warnmöglichkeiten wie beispielsweise das vom Bund eingeführte „Cell-Broadcast“ oder die innovative Warn-App hessenWARN zum Einsatz kommen. Sowohl das Sirenensignal für den Probealarm ab 10.15 Uhr als auch für die Entwarnung um 10.50 Uhr dauern dann jeweils eine Minute an. Da im Vogelsbergkreis noch nicht alle Sirenen digital angesteuert werden können, kann dort der Heulton „Warnung der Bevölkerung“ nicht ertönen, stattdessen ist der einminütige Feueralarm zu hören.

Etabliert hat sich mittlerweile der bundesweite Warntag im Herbst. Zusätzlich soll nun auch in den Bundesländern ein jeweils landesweiter Warntag eingeführt werden. Am Donnerstag, 13. März, wird er erstmals in Hessen durchgeführt – außerdem in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Rheinland-Pfalz. Hierzu lösen die Zentralen Leitstellen der Landkreise und kreisfreien Städte über ihre eigene Infrastruktur ihre regionalen Warnmedien aus.

„Zweck des Warntages ist es, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen. Den Bürgerinnen und Bürgern sollen durch die Probewarnung deren Funktion und die Abläufe wieder ins Gedächtnis gerufen werden, um im Ernstfall die Warnmeldungen richtig wahrnehmen und einordnen zu können“, erklärt das hessische Innenministerium in einer Mitteilung. Neben Alarmsirenen und Rundfunkdurchsagen wird die Bevölkerung auch über die kostenlose Warn-App hessenWARN informiert. Mit der Warnung erhalten die Bürger eine Empfehlung, was sie zu ihrem Schutz tun können oder wo sie weitere Informationen erhalten.

Cell-Broadcasting des BBK

Voraussetzung für einen Empfang der „Cell-Broadcast“-Nachrichten ist, dass die Bürger die aktuellen Betriebssysteme auf ihren Mobilfunkgeräte installiert haben. Aus technischen Gründen wird bei diesem Warnmedium nur die Warnung selbst, nicht jedoch eine Entwarnung übermittelt.

hessenWARN-Meldungen

Neben den kommunalen Warnmitteln – in der Regel Sirenen – stehen zur Warnung insbesondere auch Lösungen für Smartphones („WarnApps“) zur Verfügung. Hier nutzen das Land Hessen sowie die weit überwiegende Mehrzahl der Landkreise in Hessen das System hessenWARN (bzw. den kompatiblen Vorläufer KatWarn). Beide Apps zusammen werden aktuell von rund 821.000 Hessen genutzt und bieten Gefahren- und Katastrophenwarnungen sowie Informationen zu Ereignissen oder möglichen Risiken aus einer Hand. Die hessenWARN App enthält neben den bewährten Alarmierungen vor unerwarteten Gefahrensituationen (Bombenfunde, Großbrände mit Gefahrenstoffreizung, Unwetterwarnungen, terroristischen Anschlägen und mehr) weitere wichtige Alarmierungs- und Informationsfunktionen, die sich je nach persönlichem Bedürfnis innerhalb der Applikation ein- und ausschalten lassen.

Anmeldung zur hessenWARN-App

Die hessenWARN-App steht kostenlos zur Verfügung für:

  • iPhone im App Store
  • Android Phone im Google Play Store
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