Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen hat die Bundesärztekammer um Entwicklung von Konzepten für bundeseinheitliche Verfahren zur Anerkennung von ausländischen Facharztbezeichnungen („Drittstaatler“) gebeten. Die (Gleichwertigkeits-)Prüfungen der Unterlagen seien aufwändig und blockierten viele Kapazitäten in den Landesärztekammern. Auch seien die Zeiten für die Anerkennung bisweilen so lang, dass einige Kolleginnen und Kollegen abwanderten.

Beispielhaft nannte das hessische Ärzteparlament folgende geeignete Maßnahmen:

  • Einführung eines Pflichtjahres in Deutschland zur Einschätzung des Weiterbildungsstandes
  • Verpflichtendes Fachgespräch in der Landesärztekammer
  • Arbeiten unter der Supervision von entsprechenden Weiterbildungsbefugten und ggf. Absolvieren von Teilen der Weiterbildungsordnung (WBO), etwa im Bereich Intensivstation und Notaufnahme
  • Schaffung eines zentralen Kompendiums für einzelne Facharztweiterbildungen der Drittstaaten in einer gemeinsamen Kompetenzstelle im Bundesgebiet, die zentral die Kenntnisse und Erfahrungen über die Curricula der unterschiedlichen internationalen Facharztweiterbildungen sammelt, bewertet und je nach Land beraten kann, ob und wie etwas anerkannt wird. Alternativ könnte auch das Beurteilungsmanagement im Sinne einer Clusterbildung arbeitsteilig zwischen den Landesärztekammern verteilt werden.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt/Main
Telefon: +49 (69) 97672-0
Telefax: +49 (69) 97672-128
http://www.laekh.de

Ansprechpartner:
Lukas Reus
Referent Stabsstelle Medien
Telefon: +49 (69) 97672-341
Fax: +49 (69) 97672-224
E-Mail: lukas.reus@laekh.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel