Das deutsche Waffenrecht steht verstärkt im Fokus der öffentlichen und politischen Debatte. Für Entscheider auf Landes- und kommunaler Ebene erweist sich seine Komplexität zunehmend als Herausforderung. Fachliche Qualifikation ist hier unverzichtbar.

Die tragischen Ereignisse in Solingen und zuletzt erneut in Mannheim führen neben einer verschärften Diskussion über in der öffentlichen Wahrnehmung verknüpfte Themen wie Migration, Integration und innere Sicherheit verstärkt auch zu einer erneuten Auseinandersetzung mit den Vorgaben des Waffenrechts. In Gestalt dessen letzter Anpassung im Oktober 2024, als Teil des sogenannten „Sicherheitspaketes“ der Bundesregierung, wurden bereits umfangreiche Regelungen zum Schutz vor Missbrauch von Messern im öffentlichen Raum ergänzt. So ist nicht nur der Besitz bestimmte Messerarten grundsätzlich verboten, in seiner aktuellen Fassung sieht das Waffengesetz (WaffG) auch ortsgebundene Führverbote, in der öffentlichen Debatte besser bekannt als Waffenverbotszonen, vor. In ihnen kann beispielsweise das Mitführen jeglicher Art von Messern, selbst sogenannter „Alltagsmesser“, untersagt werden. Gleiches gilt für den ÖPNV, in dem mit der Anpassung des WaffG strengere Regeln eingeführt wurden. Welche weiteren Änderungen und Anpassungen eventuell noch mit dem bevorstehenden Regierungswechsel einhergehen werden, bleibt abzuwarten. Absehbar ist jedoch bereits heute, dass der sprichwörtliche Spagat zwischen den berechtigten Interessen etwa von Sportschützen und Jägern, und einem wachsenden Sicherheitsbedürfnis der Öffentlichkeit vor dem Hintergrund einer verschärften Gefährdungslage eine immer größere Herausforderung für die verantwortlichen Stellen darstellt. Darüber hinaus zeigen sich bei genauer Betrachtung auch hinsichtlich der Umsetzung der neuen Regelungen einige rechtliche wie praktische Fragestellungen.

Die Zuständigkeit in der Umsetzung liegt in den meisten Fällen auf unterer Verwaltungsebene und damit bei Verantwortlichen, die bereits durch Themen wie den Fachkräftemangel und eine wachsende Aufgabenvielfalt in der kommunalen Verwaltung unter wachsendem Druck stehen. Eine immer höhere Frequenz in der Abfolge von Änderungen im Waffengesetz – zwischen 2002 und 2024 wurden bereits sieben zum Teil maßgebliche Änderungen vorgenommen, die jeweils für die zuständigen Behörden mit erkennbarem Mehraufwand durch Verschärfung der Reglementierungen verbunden waren – führt zudem zur Notwendigkeit, Verantwortliche immer häufiger und intensiver zu schulen. Nur so können sie für eine Umsetzung auf kommunaler Ebene qualifiziert und die mit den Änderungen beabsichtigte Verbesserung der Sicherheitslage ermöglicht werden. Die Einbindung des Themas Waffenrecht in den politischen Diskurs, im Kontext von Themen wie Migration und Sicherheit, wird den Vollzugsdruck voraussichtlich zusätzlich verschärfen.

Praxisorientiertes Fachwissen ermöglicht rechtssichere Entscheidungen

Als Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen für die öffentliche Verwaltung und Partner von Kommunen, Kreisen und Institutionen bietet die Kehler Akademie e. V. mit dem Präsenzseminar „Grundlagen des Waffenrechts“ erstmals am 14. Mai 2025 in der Hochschule Kehl Führungskräften und Sachbearbeitern aus Waffenbehörden einen Einstieg in die Thematik sowie die Möglichkeit, vorhandenes Wissen aufzufrischen und zu vertiefen.

Als Dozent vermittelt Prof. Dr. Markus Eisenbarth, LL.M., Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule Kehl, einen praxisbezogenen Einblick in die Rechtsgrundlagen des Waffenrechts, mit Fokus auf dessen Anwendung, etwa in Gestalt des rechtmäßigen Erlasses von Aufhebungsentscheidungen.

„Das Waffenrecht steht exemplarisch für die essenzielle Wirkverknüpfung von Rechts- und Vollzugsrahmen“, erklärt Prof. Dr. Eisenbarth in seinem Aufsatz „Waffenrecht – Rechtsrahmen und Vollzugspraxis eines gemiedenen Gefahrengebietes“1. „Dieses vielgestaltige Gefahrenabwehrrecht bedarf des vorzüglichen Vollzuges, um die waffentypische, lebensbedrohliche Schadensgeneigtheit einzuhegen. Mittelmäßigkeit ist hier von allen Gegnern der Gefährlichste.“

Neben fachlicher Information zu Rechtsgrundlagen, Maßnahmen und Entscheidungswegen im komplexen Umfeld des Waffenrechts bietet das Präsenzseminar Gelegenheit zum Austausch in der Gruppe sowie für individuelle fallbezogene Fragestellungen, die auch bereits im Vorfeld eingebracht werden können. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmer Begleitmaterial, mit dem die Inhalte im Nachgang praxisnah vertieft werden können.

Die Anmeldung zum Seminar ist online auf der Website der Kehler Akademie e. V. unter https://www.kehler-akademie.de/anmeldung-waffenrecht möglich.

Quellen:

1 RICHARD BOORBERG VERLAG GmbH & Co KG, Stuttgart, VBlBW 2024, 221-226

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