Ein massives Datenleck erschüttert die Online-Glücksspielanbieter MerkurBets, CrazyBuzzer und SlotMagie: Durch eine gravierende Sicherheitslücke sollen nach Medienberichten von Mitte März 2025 persönliche Daten von über einer Million Kunden öffentlich zugänglich gewesen sein. Vollständiger Name, Adressen, Bankverbindungen, Ausweisdaten sowie Fotos aus der Videoidentifizierung sollen öffentlich einsehbar gewesen sein. Die Betreiber sollen ihre Kunden über den Vorfall informiert haben. Ob die Daten bereits von Dritten missbraucht wurden, ist bislang unklar. Betroffene Verbraucher sollten jedoch nicht untätig bleiben: Datenschutzverletzungen wie diese können Schadensersatzansprüche begründen. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet eine kostenlose Ersteinschätzung im Glücksspiel-Online-Check für betroffene Kunden an. In vergleichbaren Fällen, etwa beim Facebook-Datenleck, konnten bereits Schadensersatzbeträge von bis zu 3.000 Euro erfolgreich durchgesetzt werden.​

Was ist beim Glücksspiel-Datenleck von MerkurBets & Co. passiert?

Laut Berichten von Heise Online und der NWZ wurde bei den Online-Casinos MerkurBets, CrazyBuzzer und SlotMagie eine gravierende Sicherheitslücke entdeckt, durch die unbefugte Dritte Zugriff auf umfangreiche Kundendaten hatten. Die IT-Sicherheitsforscherin Lilith Wittmann stieß auf die Schwachstelle und informierte die zuständige Aufsichtsbehörde, die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Die betroffenen Unternehmen wurden daraufhin über den Vorfall in Kenntnis gesetzt und sollen mit der Behebung der Sicherheitslücke begonnen haben.​

Die kompromittierten Daten könnten umfassen:​

  • Vollständige Namen und Adressen​
  • Bankverbindungen (IBAN)​
  • Ausweisdaten und Fotos aus der Videoidentifizierung​
  • Informationen zu Ein- und Auszahlungen​
  • Risikoeinstufungen hinsichtlich der Spielsuchtgefahr​

Die Betreiber wie MerkurBets betonen auf ihrer Homepage, dass keine Passwörter kompromittiert wurden und dass es bislang keine Hinweise auf einen Missbrauch der Daten gibt. Dennoch besteht für betroffene Kunden aus Sicht unserer Kanzlei ein erhebliches Risiko, insbesondere im Hinblick auf Identitätsdiebstahl und Betrug.​

Glücksspiel-Datenleck: Anspruch auf Schadensersatz möglich

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 18. November 2024 (Az.: VI ZR 10/24) klargestellt: Bereits der Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten – insbesondere, wenn es sich um hochprivate oder intime Informationen handelt – stellt einen Schaden im Sinne von Art. 82 DSGVO dar. Was das für Betroffene des Glücksspiel-Datenlecks bedeutet:

  • Kein konkreter Missbrauch muss nachgewiesen werden – es reicht der Kontrollverlust.
  • Auch emotionale Belastungen oder der drohende soziale Schaden durch das Bekanntwerden sensibler Details können entschädigt werden. Der immaterielle Schaden kann im Glücksspiel-Datenleck enorm sein. Schließlich bestand der Zugriff nicht nur auf Namen und Adresse, sondern auch möglicherweise auf Fotos und persönliche Einschätzungen.
  • Gerichte erkennen zunehmend hohe Schadensersatzsummen an – z. B. beim Facebook-Datenleck bis zu 3.000 Euro pro Person.
  • Gerade beim Glücksspiel-Datenleck besteht aufgrund einer möglichen Spielsucht ein erhöhtes Risiko einer gesellschaftlichen Stigmatisierung– das muss bei der Schadenshöhe berücksichtigt werden.

Handlungsempfehlung zum Glücksspiel-Datenleck für Betroffene

Der Angriff auf die Daten der Glücksspielanbieter soll nach Angaben von MerkurBets im Laufe des Februars und Anfang März 2025 stattgefunden haben. Wenn Verbraucher Kunde bei MerkurBets, CrazyBuzzer oder SlotMagie sind und befürchten, von dem Datenleck betroffen zu sein, sollten sie folgende Schritte in Betracht ziehen:

  1. Prüfen Sie, ob Ihre Daten betroffen sind: Achten Sie auf Benachrichtigungen der Anbieter oder nutzen Sie Online-Tools, um zu überprüfen, ob Ihre Daten im Internet aufgetaucht sind.​
  2. Sichern Sie Beweise: Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen und Kommunikationen mit den Anbietern auf, die Ihre Betroffenheit belegen.​
  3. Lassen Sie sich rechtlich beraten: Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung im Glücksspiel-Online-Check, um Ihre individuellen Ansprüche zu prüfen und das weitere Vorgehen zu besprechen.​

Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung im Datenschutzrecht und hat bereits in zahlreichen Fällen erfolgreich Schadensersatz für Betroffene von Datenlecks erstritten. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um Ihre Rechte gegenüber den verantwortlichen Unternehmen durchzusetzen.​ Datenlecks sind mehr als technische Pannen. Sie sind tiefgreifende Eingriffe in die Privatsphäre – und können zu massiven persönlichen Folgen führen. Doch die Betroffenen stehen nicht allein da. Die aktuelle BGH-Rechtsprechung stärkt ihre Position – und wir als Kanzlei setzen sie durch. Jetzt Schadensersatz sichern – mit einer kostenlosen Ersteinschätzung im Glücksspiel-Online-Check.

 

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Verwaltungsrecht. Mit der Expertise von 19 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG und haben das Verfahren in erster Instanz gewonnen. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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