Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat am 13. Februar 2025 einen verpflichtenden Rückruf für die Mercedes-Modelle EQA und EQB veröffentlicht. Der Grund: Brandgefahr durch einen Defekt in der Hochvoltbatterie. Im schlimmsten Fall kann es zu einem Fahrzeugbrand kommen. Mercedes reagiert lediglich mit einem Software-Update. Kunden werden aktuell seit April 2025 informiert und zum Werkstattbesuch aufgefordert. Doch Experten stellen infrage, ob das bei einem sicherheitsrelevanten Mangel ausreichend ist. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Autofahrern dringend zur rechtlichen Prüfung – und bietet eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check an. Die Kanzlei zählt zu den führenden Akteuren in der juristischen Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals und ist auch im Bereich E-Mobilität stark engagiert.

Brandgefahr durch Hochvoltbatterie – Mercedes-Rückruf im Überblick

Wie die Onlineausgabe der Auto Motor und Sport berichtet, soll die Brandgefahr bei den genannten Modellen offenbar aus einem ungünstigen Zusammentreffen von Problemen in der Produktion und externen Umständen resultieren. Beispielhaft genannt werden Stromschwankungen während des Ladevorgangs, auf die die Batterie womöglich nicht robust genug reagiere. Lieferant der Batteriezellen soll der chinesische Hersteller Ferasis Energy sein. Auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat auf den sicherheitsrelevanten Mangel reagiert und am 13. Februar 2025 einen verpflichtenden Rückruf veröffentlicht. Die Gefahr geht von der Hochvoltbatterie aus – bei einem technischen Defekt kann es zu einem Kurzschluss und in der Folge zu einem Fahrzeugbrand kommen.

Folgende Eckdaten sind bekannt:

  • Betroffene Modelle: Mercedes EQA und Mercedes EQB
  • Baujahre: 2021 bis 2024
  • KBA-Referenznummer: 14775R
  • Hersteller Rückrufcode: 5496507
  • Bekanntmachung durch das KBA: 13. Februar 2025
  • Betroffen sind:
    • rund 3.100 Fahrzeuge in Deutschland
    • weltweit mehr als 33.000 Fahrzeuge

Herstellermaßnahme: Software-Update statt Austausch

Mercedes will das Problem mit einem Software-Update des Batteriemanagementsystems beheben. Bis dieses Update durchgeführt wurde, empfiehlt der Hersteller, die Batterie nicht über 80 Prozent aufzuladen, um das Risiko eines Brandes zu minimieren. Aktuell schreibt Mercedes betroffene Kunden an, um sie über das Update und den Werkstattbesuch zu informieren. Dr. Stoll & Sauer liegt ein solches Schreiben vor.

  • Bei sehr hohem Ladezustand heißt es in dem Schreiben, kann Mercedes nicht ausschließen, dass aufgrund eines Kurzschlusses in der Batterie ein erhöhtes Brandrisiko besteht.
  • Weiter räumt Mercedes ein, dass nach dem Update die Möglichkeit besteht, dass sich die Ladezeit bei Gleichstrom verlängert. Auch könnte sich der Energiegehalt der Batterie und damit die Reichweite verringern.
  • Beim Laden mit Wechselstrom soll das Update keine Auswirkungen auf die Ladezeit haben.
  • Bis zum Aufspielen des Updates für die Hochvoltbatterie empfiehlt Mercedes „dringend“, die Batterie nicht über 80 Prozent aufzuladen.

Kritische Bewertung: Reicht ein Update wirklich aus?

Natürlich fragen sich Kunden, wie sicher die Lösung mit einem Update ist.

  • Ein Austausch der Hochvoltbatterie ist nicht vorgesehen.
  • In China kam es bereits zu Fahrzeugbränden, wie unter anderem der ADAC berichtet.
  • Laut KBA sind Mercedes bereits Schäden bekannt, die mit dem Batterieproblem zusammenhängen.

Rechtsexperten sehen diese Maßnahme kritisch. Eine fehlerhafte Hochvoltbatterie stellt einen gravierenden Mangel dar – und ein bloßes Software-Update mag nicht ausreichen, um diesen Mangel dauerhaft zu beheben.

  • Ein Sicherheitsrisiko bleibt bestehen, solange die Ursache nicht physisch behoben wird.
  • Kunden müssen zudem damit rechnen, dass das Software-Update weitere Folgen für die Fahrzeugeigenschaften hat – etwa eine Einschränkung der Reichweite oder der Ladefähigkeit.
  • Auch dann liegt weiterhin ein rechtlich relevanter Sachmangel vor.

Verbraucher haben Anspruch auf ein sicheres und funktionierendes Fahrzeug. Wird der Mangel nicht wirksam beseitigt, haben sie das Recht auf Nachbesserung, Austausch oder sogar Rückabwicklung, heißt es aus der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer. Die Verbraucherkanzlei bietet eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check an.

Fazit Dr. Stoll & Sauer: Welche Rechte haben Mercedes-Fahrer?

Wird der sicherheitsrelevante Mangel nicht dauerhaft beseitigt, stehen betroffenen Fahrzeughaltern verschiedene Gewährleistungs- und Rückabwicklungsrechte zu. Dazu zählen:

  • Nachbesserung durch Reparatur oder Austausch der defekten Batterie
  • Minderung des Kaufpreises
  • Rückabwicklung des Kaufvertrags
  • Schadensersatz, z. B. bei Folgeschäden oder Nutzungseinschränkungen

Auch bei späteren Auswirkungen des Updates – etwa Reichweitenverlust – bleibt der Gewährleistungsanspruch bestehen. Entscheidend ist: Der Mangel muss vollständig und wirksam beseitigt werden. Eine bloße Software-Kosmetik reicht rechtlich nicht aus – vor allem nicht bei einem sicherheitsrelevanten Mangel.

Als eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal und im Bereich E-Mobilität vertritt Dr. Stoll & Sauer deutschlandweit Verbraucher gegen große Autohersteller. Die Verbraucherkanzlei bietet eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check an.

 

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dr. Stoll & Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien

Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine der führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Mit 19 Anwälten und Fachanwälten berät die Kanzlei Mandanten an den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim in zentralen Rechtsgebieten. Besonders spezialisiert ist sie auf Bank- und Kapitalmarktrecht, den Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG – mit einem ersten Erfolg in der ersten Instanz. Darüber hinaus vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.

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