Anwaltliche Expertise notwendig: Sprungrevision als seltene „letzte Chance“ für Verurteilte
Revisionen vor Gericht sind allgemein selten, die Sprungrevision gilt als eine Art Einzelfall. Anders als bei der „klassischen“ Revision wird hier direkt eine komplette Instanz übersprungen. Möglich ist sie daher nur, wenn die Verurteilung durch ein Amtsgericht erfolgte. Oft erfolgt Mehr