Führerschein-Umtausch für den Jahrgang 1971
Die ARAG Experten erinnern daran, dass Pkw- und Motorrad-Führerscheine für den Jahrgang 1971 bis zum 19. Januar 2025 in den neuen EU-Führerschein umgetauscht sein müssen, wenn der Führerschein mit einem Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 versehen wurde. Das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins Mehr