Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Freitag nicht nur den Bundeshaushalt verabschieden, sondern auch zentrale sozialpolitische Maßnahmen wie die Ausweitung der Minijobgrenze, die Wiedereinführung des Nachholfaktors und die jährliche Rentenanpassung. Auch der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde steigen und Leistungen für Erwerbsminderungsbestandrenten werden endlich verbessert. SoVD-Präsident Adolf Bauer: „Wir begrüßen, dass diese langjährige Forderung des SoVD zum 1. Oktober umgesetzt wird und die Löhne für über sechs Millionen Menschen steigen werden. Das ist gerade in der aktuellen Situation mit Rekordinflation und den enormen Preissteigerungen für viele Menschen schlichtweg existenziell und damit ein wichtiges Zeichen, dass sie nicht vergessen werden. Aber: Ein Vorziehen der Mindestlohnanhebung wäre noch besser gewesen, ebenso wie ein Mindestlohn von 13 Euro.“

Viele Jahre hat sich der SoVD dafür eingesetzt, dass die Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner*innen aus den Jahren 2014 und 2019 auch auf den Bestand ausgeweitet werden. Das am Nachmittag zur Abstimmung stehende Rentenpaket sieht Zuschläge in Höhe von 7,5 Prozent und 4,5 Prozent vor, gestaffelt nach dem erstmaligen Bezug einer Erwerbsminderungsrente. „Vor dem Hintergrund, dass eine Erwerbsminderung ein zentrales Armutsrisiko ist und ein Großteil der EM-Rentnerinnen und -rentner auf zusätzliche Sozialleistungen angewiesen sind, ist das insgesamt sehr zu begrüßen. Um eine vollständige Angleichung zu erreichen, sind Zuschläge in Höhe von 8 bzw. 13 Prozent notwendig. Offenbar ist den Sozialpolitikerinnen und -politikern ein finanzieller Rahmen gesetzt worden. Dass jedoch an anderer Stelle Milliarden ausgegeben werden, aber für diese Kleinstrentnerinnen und -rentner kein Geld übrig sein soll, ist für den SoVD ein rentenpolitischer Skandal“, ergänzt Bauer.

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