Der Grund für die Rückzahlungen: Das Anbieten von Online-Glücksspielen war bis Juli 2021 in Deutschland illegal, somit sind die bis dahin zwischen den Parteien geschlossenen Spielverträge nichtig. Bisher hatten die Betreiber von Online-Casinos versucht zu argumentieren, dass in diesen Fällen europäisches Recht gelte, da die betreffenden Firmen im europäischen Ausland ansässig sind. Dies wurde jedoch bereits 2017 durch das Bundesverwaltungsgericht widerlegt (BVerwG 8 C 18.16). Da es sich bei den Kunden um Verbraucher handelt, sind die Klagen zulässig und die deutschen Gerichte international zuständig gemäß Art. 18 Abs. 1 VO (EU) 1215/2012 (Brüssel Ia-VO/EuGVVO).
»Im Fall der Online-Casinos sehen wir eine deutliche Stabilisierung der Rechtsprechung«, sagt Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. »Bisher hat kein deutsches Gericht an der Verbraucher-Eigenschaft der Spieler oder der Zuständigkeit deutscher Gerichte gezweifelt. Zwar war die Teilnahme des Klägers am Online-Glücksspiel auch illegal, jedoch stehe dies laut des jüngsten Frankfurter OLG-Beschlusses einem Rückzahlungsanspruch des Kunden nicht im Weg. Das Argument lautet auch hier: Der Kunde hatte keine Rechtskenntnis und konnte daher im Gegensatz zum Online-Casino nicht wissen, dass er illegal handelte. Kläger haben also gute Chancen, ihre verlorenen Spieleinsätze zurückzufordern.«
Die Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing zählt zu den führenden Online-Kanzleien Deutschlands. Wir widmen uns Verbraucherthemen wie dem Dieselskandal, unwirksame PKV-Beitragserhöhungen, Rückzahlungen bei Online-Casinos oder Arbeitsrecht. Wir setzen uns dafür ein, dass Verbraucher leichter zu ihrem Recht kommen. Weitere Infos auf www.baumeister-rosing.de.
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