Das richtige Schuhwerk ist beim Joggen das A und O. Das dachte sich wohl auch der Sportler, der regelmäßig – mit Sportschuhen und Socken bekleidet – joggen ging. Auf jegliche weitere Sportkleidung verzichtete der Mann dabei laut ARAG Experten. Um die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht zu bedrohen, trug der umsichtige Mann immerhin einen durchsichtigen Nylonstrumpf über seinem Geschlechtsteil. Doch den zuständigen Behörden waren zu viele nackte Tatsachen im Spiel. Sie untersagten ihm das Joggen in dem spärlichen Outfit. Auch auf öffentlichen Flächen im Stadtgebiet durfte er sich mit so viel Haut nicht mehr zeigen. Nachdem der Sportler trotzdem auf weitere Kleidungsstücke verzichtete, wurde ein beachtliches Zwangsgeld fällig (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Az.: 1 S 972/02).
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