Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg richtet ein kostenloses Praxisforum „Aktuelles Arbeitsrecht“ aus. Es findet am Montag, 10. September, 17 bis ca. 20 Uhr, in den Räumen der IHK Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, statt. Themen sind die konkreten Auswirkungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung und der neue Brückenteilzeitanspruch. Die seit dem 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung wirft in der Praxis viele Fragen auf. „Die Verordnung enthält auch Regelungen, die Unternehmen im Bereich des Arbeitsrechts beachten müssen. Für Arbeitgeber stellt sich dadurch beispielsweise die Frage, wie sie mit Bewerber- und Gesundheitsdaten umgehen dürfen oder welche Anforderungen an einen Einstellungsbogen zu stellen sind“, sagt IHK-Ansprechpartnerin Tamara Engel. Die gesetzliche Neuregelung für die zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit („Brückenteilzeit“) soll ab 2019 dauerhaft neben dem allgemeinen Anspruch auf Herabsetzung der Arbeitszeit bestehen. Engel: „Demnach sollen in Zukunft alle Mitarbeiter ihre Arbeitszeit noch weiter reduzieren können als bisher. In der Praxis sind die Hürden für den Arbeitgeber hoch, um einen solchen Antrag abzulehnen. Fraglich ist in diesem Zusammenhang etwa, wie die vorgesehene Zumutbarkeitsgrenze im konkreten Einzelfall ausgelegt wird und welche Konsequenzen dies für das Unternehmen bedeutet.“
Ebba Herfs-Röttgen und Dr. Nicolai Besgen, Fachanwälte für Arbeitsrecht der Sozietät Meyer-Köring aus Bonn, sowie Dr. Christian Weis, Fachanwalt für Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht der Bonner Sozietät Schmitz Knoth, werden über die Themen informieren und praxisnahe Hinweise geben, wie Fallstricke vermieden werden können. Die Veranstaltung, die die IHK gemeinsam mit dem Bonner AnwaltVerein e.V. anbietet, richtet sich an Rechtsanwälte, Unternehmer und Mitarbeiter, die arbeitsrechtliche Entscheidungsbefugnisse haben. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Nähere Informationen und Anmeldung unter www.ihk-bonn.de, Webcode 6492184.