Schulkinder sind in der Schule und auf dem Weg dahin und zurück selbstverständlich gesetzlich unfallversichert. Was passiert aber, wenn ein ABC-Schütze beim Nachhauseweg einen Abstecher macht? Auch dann greift unter Umständen der Versicherungsschutz; darauf machen ARAG Experten aufmerksam und nennen einen passenden Fall. Ein achtjähriger Junge aus Memmingen war mit dem Schulbus zwei Haltestellen zu weit gefahren. Auf dem Rückweg zu Fuß wurde er von einem Auto erfasst und schwer verletzt. Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband lehnte die Kostenübernahme ab, da sich der Junge während des Unfalls nicht auf dem direkten Weg zwischen Schule und Zuhause befand. Zu Unrecht! Das bestätigten die Richter des Bundessozialgerichtes in einem Grundsatzurteil. Der Versicherer muss die Kosten übernehmen. Die Richter begründeten ihre Ansicht u. a. damit, dass ein achtjähriger Junge nicht über die nötige Einsichtsfähigkeit und Reife verfüge, um immer den kürzesten Weg nach Hause zu nehmen (BSG, Az.: B 2 U 29/06 R).
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