Um besondere Belastungen in der Corona-Pandemie zu honorieren, erhalten Pflegekräfte, die in Krankenhäusern oder in der Altenpflege beschäftigt sind, eine einmalige, abgabenfreie Prämie. Je nach Qualifikation oder Arbeitszeit ist der Corona-Pflegebonus gestaffelt und kann bis zu 550 Euro betragen. Steuern und Sozialabgaben fallen auf den Bonus nicht an. Bezugsberechtigt sind nicht nur Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, sondern beispielsweise auch Auszubildende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr oder Leiharbeiter.
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