Am Oberlandesgericht Stuttgart wird mit dem ersten Verhandlungstag zur Musterfeststellungsklage (MFK) gegen die Mercedes-Benz Group AG am 12. Juli 2022 ein neues Kapitel im Diesel-Abgasskandal aufgeschlagen. Das Gericht muss die Frage klären, ob Mercedes in Motoren unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut und dabei vorsätzlich und sittenwidrig gegen geltendes Recht gehandelt hat (Az. 24 MK 1/21). In einer Spezialgesellschaft vertreten die Inhaber der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer den gegen Mercedes klagenden Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Inhaltlich sind Mercedes-Modelle der Baureihen GLC und GLK mit dem Motor OM 651 betroffen. Bis Ende 11. Juli können sich Verbraucher ins Klageregister auf der Homepage des Bundesamts für Justiz unter www.bundesjustizamt.de eintragen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber haben in der VW- Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich mit ausverhandelt.

Musterverfahren betrifft rund 50.000 Mercedes-Fahrzeuge

In dem Musterverfahren am Oberlandesgericht Stuttgart geht es um insgesamt rund 50.000 Fahrzeuge. Die Klage umfasst nur bestimmte Mercedes-Modelle der GLC- und GLK-Reihe. In ihnen verbaute Mercedes den Motortyp OM 651. Außerdem liegen amtliche Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) für die Fahrzeuge vor. Übrigens kann sich an der Klage auch beteiligen, wer sein Auto bereits verkauft oder verschrottet hat. Konkret geht es um folgende Modelle:
GLC 220 d 4Matic
GLC 250 d 4Matic
GLK 200 CDI
GLK 220 CDI
GLK 220 CDI 4Matic
GLK 220 BlueTec
GLK 250 BlueTec.

Am EuGH bahnt sich eine neue Rechtsprechung im Dieselskandal an

Die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals scheint für viele Beobachter bereits abgeschlossen zu sein. Doch der Eindruck täuscht. Fiat Chrysler, Hyundai und Kia stecken aktuell im Dieselskandal erst am Anfang. VW mit dem Nachfolgemodell des Skandalmotors EA189 erlebt gerade Dieselgate 2.0. Außerdem sind die Chancen auf Schadensersatz für die Verbraucher enorm gestiegen. Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist ein Verfahren anhängig, in dem der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen am 2. Juni 2022 vorgeschlagen hat, dass Verbraucher im Abgasskandal generell Schadensersatz zustehen soll, sobald eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut worden ist (Az. C-134/20). Der Bundesgerichtshof, an dessen Vorgaben sich die Musterfeststellungsklage orientiert, verlangt ein vorsätzliches Handeln der Motorenhersteller.

In dem Verfahren am EuGH geht es ebenfalls um Mercedes, dort allerdings um die in den Dieselmotoren verbauten Thermofenster. Diese sind nicht Gegenstand der Musterfeststellungsklage. Thermofenster regeln die Abgasreinigung über die Außentemperatur. In der Regel folgt der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwalts. Mit dem Urteil wird in drei bis fünf Monaten gerechnet. Letztlich bahnt sich eine neue Rechtsprechung an, der dann auch der BGH und das Oberlandesgericht Stuttgart Rechnung tragen müssten.

Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen

Was ist eine Musterfeststellungsklage?

Die Musterfeststellungsklage ist keine Sammelklage nach US-Vorbild. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zieht stellvertretend für die Autobesitzer vor Gericht. Das ist weniger Aufwand und Risiko für den Einzelnen. Am Ende des Verfahrens steht ein Urteil – falls sich die Kontrahenten wie im Fall VW nicht vorher auf einen Vergleich einigen. Fällt das Urteil für die Verbraucher positiv aus, müssen sie in Einzelverfahren ihren Schadensersatz einklagen. Wobei dabei nur ein geringes Kostenrisiko steht, weil das Gericht den Schaden bereits generell festgestellt hat. Die bequemste Lösung für die Verbraucher wäre ein Vergleich. Da gibt es wahrscheinlich sofort Geld, und er könnte als Blaupause für individuelle Verfahren herangezogen werden, die nichts mit der MFK zu tun haben. Die MFK ist vor allem auf Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung zu geschnitten. Das Kostenrisiko des Verfahrens trägt der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern mit einer Rechtsschutzversicherung eher zu einer Individualklage.  

Welche Fahrzeuge sind im Abgasskandal noch betroffen?

Rund 254.000 Mercedes-Fahrzeuge sind bisher in Deutschland behördlich im Abgasskandal zurückgerufen worden. Die Halter können auch ohne Musterfeststellungsklage ihre Ansprüche geltend machen. Folgende Modelle sind betroffen:

  • A-Klasse
  • B-Klasse
  • C-Klasse
  • CLA-Klasse
  • CLS-Klasse
  • E-Klasse
  • G-Klasse
  • GL
  • GLC
  • GLE
  • GLK
  • GLS
  • M-Klasse
  • ML-Klasse
  • S-Klasse
  • SLC-Klasse
  • SLK-Klasse
  • Sprinter
  • V-Klasse
  • Viano
  • Vito
Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen aktuell in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Die Musterfeststellungsklage gegen die VW AG haben Inhaber ebenso mit angeführt. Im renommierten JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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