„Nachdem die Bundesregierung keine bundesweiten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten hat, müssen jetzt die Bundesländer mit eigenen Verordnungen sicherstellen, dass Besucherinnen und Besucher nur getestet und mit einer Schutzmaske in die Einrichtungen kommen. Der Schutz kann nicht alleinige Aufgabe der Pflegeeinrichtungen und der Einrichtungen für Eingliederungshilfe sein.
Pflegeeinrichtungen, die von Infektionsgeschehen betroffen sind, müssen sich zudem auf die bewährten Unterstützungselemente des Pflege-Rettungsschirms verlassen können. Diese müssen wieder in Kraft gesetzt werden, wenn die Infektionszahlen weiter steigen.
Gleichzeitig sind schnelle Maßnahmen notwendig, um die vierten Impfungen unter älteren Menschen voranzutreiben und damit den Impfschutz zu sichern. Die Pflegeeinrichtungen stehen dafür bereit und werben für die Impfungen. Für die Umsetzung brauchen wir erneut flächendeckend die enge Zusammenarbeit mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und eine Rückkehr der mobilen Impfteams."
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 13.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 395.000 Arbeitsplätze und circa 29.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 31 Milliarden Euro.
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