Wer von Claus Schenk Graf von Stauffenberg und vom misslungenen Hitler-Attentat vom 20. Juli 1944 hört, denkt nicht zwangsläufig an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). „Und doch hat unsere – einschließlich ihrer Vorgängerbehörden rund 100 Jahre bestehende – Landesbehörde einen wichtigen Bezug zu den Geschehnissen seinerzeit“, erklärt Dr. Norbert Kollmer, Präsident des ZBFS.

Wenn wir die Geschichte staatlicher Sozialleistungen in die Zeit nach Kriegsende zurückspulen, rückt die Kriegsopferversorgung – und damit die damalige Versorgungverwaltung (heute: ZBFS) – in den Fokus. Kriegsheimkehrende und Hinterbliebene brauchten Überlebenshilfe und bekamen sie vom Staat. „Hier lohnt der Blick auf die knapp über 100-jährige, bewegte Geschichte unserer Landesbehörde und ihrer Vorgängerinnen, die sich in all den Jahren den Herausforderungen der jeweiligen Gegebenheiten angepasst hat“, so Kollmer.  

Seit Gründung der Versorgungsämter vor rund 100 Jahren zur zivilen Kriegsopferentschädigung nach dem Ersten Weltkrieg hat der Gesetzgeber unsere Verwaltung über die Jahrzehnte mit immer neuen Aufgaben betraut: Zum vielfältigen Kompetenzspektrum gehören heute das Verfahren zur Feststellung von (Schwer-)Behinderungen und die Inklusion von Menschen mit Handikap in das Berufsleben, Familienleistungen wie das Eltern-, Familien- und Krippengeld sowie zahlreiche Förderungen mit landes-, bundes- und europäischen Mitteln. Zudem befinden sich das Bayerische Landesjugendamt, das Amt für Maßregelvollzug sowie das Amt für öffentlich-rechtliche Unterbringung unter dem Dach des ZBFS. Rund 1.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich um Bürgerbelange – und haben dabei aktuell Kontakt zu jeder siebten Bürgerin bzw. jedem siebten Bürger in Bayern!

„Wie anpassungsfähig unsere Landesbehörde ist, zeigt besonders die Soziale Entschädigung“, erklärt Kollmer. Sie bildet den Wandel der Gesellschaft und den Stellenwert des ZBFS darin ab: Zur lange nach Kriegsende auslaufenden Versorgung für Kriegsopfer kamen finanzielle Entschädigungsleistungen für Gewaltopfer, geschädigte Zivildienstleistende sowie rechtsstaatwidrig Verfolgte der ehemaligen DDR hinzu. Auch Anerkennungen nach dem in der Pandemie gerade besonders aktuellen Infektionsschutzgesetz (Stichwort: Impfschäden/Corona) prüft das ZBFS.

Hier schließt sich der Kreis, denn nach der Hinrichtung des Ehemanns gehörte Nina Schenk Gräfin von Stauffenberg als Hinterbliebene zu den durch die Versorgungsverwaltung (heute: das ZBFS) Versorgungsberechtigten. Die „Stauffenberg-Akte“ mit wertvollen Zeitdokumenten wird im Archiv unserer ZBFS-Regionalstelle Oberfranken in Bayreuth verwahrt.

Das Soziale Entschädigungsrecht aber entwickelt sich beständig weiter: 2024 tritt das SGB XIV in Kraft, in dem alle Gesetze der Sozialen Entschädigung zusammengefasst sind. Neben höheren Entschädigungszahlungen wird der Entschädigungstatbestand der Gewalttaten um schwerwiegende psychische Einwirkungen erweitert. Eine zusätzliche Neuerung ist die deutliche Stärkung des Teilhabegedankens für Gewaltopfer: Diese sollen – auch über sogenannte schnelle Hilfen und grundsätzlich ohne Einsatz von Einkommen und Vermögen – bei der beruflichen und gesellschaftlichen Rehabilitation Unterstützung erhalten. Die Neuausrichtung der Sozialen Entschädigung zeigt, dass auch eine Verwaltung, die schon über 100 Jahre alt ist, jung bleibt und sich beständig den gesellschaftlichen Anforderungen anpasst.

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