Mit der ersten Beschäftigung erhalten junge Menschen den Sozialversicherungsausweis: automatisch und kostenfrei. Sollte das Dokument einmal verloren gehen oder beschädigt sein, kann es beim gesetzlichen Rentenversicherer oder bei der zuständigen Krankenkasse neu beantragt werden. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.

Neben Informationen zum Rentenversicherer und dem Ausstellungsdatum enthält der Ausweis den Vor- und Nachnamen, den Geburtsnamen und die Versicherungsnummer. Diese Nummer wird einmalig vergeben und ist ein Leben lang gültig. Deshalb ist der Sozialversicherungsausweis auch neu zu beantragen, wenn sich die persönlichen Daten ändern. Ob Erstexemplar oder Ersatz: Versicherte sollten immer prüfen, ob die Daten im Dokument richtig sind. Denn nur, wenn alle Angaben stimmen, werden die Beiträge für die spätere gesetzliche Rente richtig verbucht.

Weitere Informationen erhalten Interessierte im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de  Bei Bedarf kann hier auch gleich über die Online-Dienste oder über  http://www.eservice-drv.de  ein neuer Ausweis unkompliziert und kostenlos beantragt werden.

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