Die aktuelle AVP-Doppelausgabe widmet sich unter anderem dem Thema „Meldung von Nebenwirkungen“. Im Editorial erklärt Dr. med. Zieschang, niedergelassener Nephrologe und Mitglied des Redaktionskollegiums von AVP, warum es essenziell ist, dass Nebenwirkungen gemeldet werden. Wir berichten über interessante Fallbeispiele von Nebenwirkungen, die der AkdÄ gemeldet wurden. Zudem geben wir einen Überblick über die Risikoinformationen zu Arzneimitteln aus dem letzten Jahr. Schneider et al. zeigen anhand der Daten aus dem AMSP-Projekt, dass die Gewichtszunahme stationärer psychiatrischer Patienten unter Psychopharmaka ausgeprägt ist.

Im Heft finden Sie weiterhin interessante Beiträge zu aktueller Therapie von Schlafstörungen und Migräne sowie zur antihypertensiven Fixkombination zur Initialtherapie, die keine gut begründete Empfehlung zu sein scheint.

In der Rubrik Aus der Praxis – für die Praxis wird ein Fall von Posteriorem Reversibles Enzephalopathie-Syndrom (PRES) nach Pembrolizumab vorgestellt.

Unter Arzneimittel – kritisch betrachtet erscheint ein Beitrag zum klinischen Nutzen von Molnupiravir und Nirmatrelvir in der Behandlung nicht hospitalisierter Patienten mit COVID-19 und einem Risiko für einen schweren Verlauf. In der Rubrik Arzneimittelnutzenbewertung stellen wir die Beteiligung der AkdÄ an der frühen Nutzenbewertung (AMNOG) im Jahr 2021 vor.

Unter Transparenz und Unabhängigkeit widmet sich ein Beitrag den Entwicklungen in den USA als Vorbild für unabhängige ärztliche Fortbildung in Deutschland, und in der Rubrik Neue Arzneimittel werden Icosapent-Ethyl, Bimekizumab, Vericiguat, Abrocitinib und Nirmatrelvir/Ritonavir kritisch besprochen.

In eigener Sache stellen wir Ihnen den neu gewählten Vorstand der AkdÄ vor.

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