„In den ersten beiden Pandemiejahren wurden besondere Belastungen durch die Schutzmaßnahmen oder durch zusätzlichen Personalbedarf in den Einrichtungen durch den Pflege-Rettungsschirm abgefedert. Nachdem dieser inzwischen ausgelaufen ist, muss die Bundesregierung schnell für eine entsprechende Anschlussregelung sorgen“, sagt vor einem Spitzentreffen in dieser Woche bpa-Präsident Bernd Meurer.
Nach wie vor seien die Pflegeeinrichtungen enorm belastet, nicht zuletzt, weil Mitarbeitende aufgrund von Coronaerkrankungen oder Quarantäneanordnungen ausfallen. Für die bereits anrollende nächste Welle müssten die Einrichtungen Sonderkosten weiterhin mit den Kassen abrechnen können. Dieses Vorgehen habe sich bewährt und müsse fortgeführt werden.
„Die Einrichtungen arbeiten nach wie vor im Ausnahmezustand, mit enormen Personalproblemen und großer Unsicherheit, wie sich die Pandemie in diesem Sommer und Herbst entwickeln wird“, so Meurer. „Jetzt dürfen nicht auch noch wirtschaftliche Probleme dazukommen. Das würde das Fass zum Überlaufen bringen.“ Der bpa-Präsident fordert Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach deshalb auf, eine Erstattung der coronabedingten Sonderkosten durch eine neue Bundesregelung zu sichern.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 13.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 395.000 Arbeitsplätze und circa 29.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 31 Milliarden Euro.
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