Die neue dritte Geschlechtsoption soll „divers“ heißen: Einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Personenstandsgesetzes hat das Bundeskabinett nun verabschiedet. Damit steht die neue Geschlechtsbezeichnung der Gruppe von intergeschlechtlichen Menschen offen. Bei ihnen lassen sich Geschlechtsmerkmale wie Hormone, Keimdrüsen oder Chromosomen nicht eindeutig in "männlich" oder "weiblich" einordnen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte in einem bahnbrechenden Urteil im vergangenen Herbst die Einführung einer weiteren Geschlechtskategorie neben "männlich" und "weiblich" bis zum Ende dieses Jahres gefordert. Karlsruhe hatte in seinem Urteil zwar auf die Klage einer intersexuellen Person reagiert. Die Richter hatten sich aber offen für Lösungen gezeigt, die weit über diese Gruppe hinausgehen – sie hatten laut ARAG experten sogar den Vorschlag gemacht, den Geschlechtseintrag ganz zu streichen. Überhaupt hat für das BVerfG schon bei mehreren Urteilen im Zweifelsfall die empfundene Identität eines Menschen die entscheidende Rolle gespielt, völlig unabhängig von Geschlechtsmerkmalen. 
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