Der Arbeitskreis Produktkreisläufe – Elektrogeräte, Batterien und Elektromobilität der Deutschen Gesellschaft für Abfallwirtschaft (DGAW) wurde als neutrale Moderation für die Umsetzung des Projektes vorgeschlagen.
Die zugelassenen Rücknahmesysteme für Elektroaltgeräte und Lithium-Ionen-Akkumulatoren haben eine Projektinitiative gestartet, mit der sie unter Leitung der Deutschen Gesellschaft für Abfallwirtschaft (DGAW) und gemeinsam mit den im BattG und ElektroG relevanten Wirtschaftsverbänden Anreizsysteme eruieren und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) mögliche Handlungsoptionen vorstellen werden.
Im Koalitionsvertrag der an der Bundesregierung beteiligten Parteien ist die Einführung von Anreizsystemen vorgesehen, um die Rücknahme bestimmter Elektroaltgeräte und Lithium-Ionen-Batterien zu verbessern und diese ordnungsgemäß und schadlos einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft zuzuführen. Im Zuge der Arbeiten an einer neuen Europäischen Batterieverordnung haben verschiedene Akteure zudem die Einführung einer Pfandpflicht für Batterien vorgeschlagen. Befürworter sehen hier einen Lösungsweg, die Rücknahme- und Recyclingquoten für Lithium-Batterien und Altgeräte zu erhöhen und die Sicherheitsrisiken bei ihrer unsachgemäßen Entsorgung zu reduzieren.
Im Rahmen des produktbezogenen Umweltschutzes sind die Zielsetzungen und Interessenlagen der am Wirtschaftskreislauf beteiligten Stakeholder unterschiedlich. Dennoch besteht ein gemeinsames Interesse zur Diskussion und Entwicklung geeigneter Lösungsansätze.
Ziel: Gemeinsame Lösung trotz unterschiedlicher Interessenlagen finden
Ziel der Initiative ist es, im Rahmen eines von der Deutschen Gesellschaft für Abfallwirtschaft (DGAW) organisierten und neutral moderierten Diskussionsprozesses die Wirkweisen möglicher Anreizsysteme und Handlungsoptionen zu betrachten und praktikable Möglichkeiten für die Umsetzung zu finden.
Lösungsansätze
Anhand von Leitfragen werden die Handlungsoptionen bewertet, wobei folgende Kriterien in den Blick zu nehmen sind:
- Erwartete Wirkung auf Sammelquoten
- Wechselwirkung mit anderen abfallpolitischen Zielsetzungen, z. B. längere Produktnutzung, Instandsetzung, Mehrfachnutzung etc.
- Ökonomische Wirkung, wettbewerbliche Auswirkungen
- Kompatibilität mit dem bestehenden Rechtsrahmen und evtl. Änderungsbedarf
- Aufwand/Nutzen-Relation
Im Ergebnis werden die aus Sicht der Wirtschaftsbeteiligten gemeinsam bestehenden Handlungsoptionen und der ggf. bestehende, weitere Forschungsbedarf formuliert.
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