Ausdrücklich begrüßt der Präsident der Landesärztekammer Hessen Dr. med. Edgar Pinkowski   das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Masern-Impfpflicht für Kinder rechtens ist. „Das Risiko von hochansteckenden Krankheiten wie Masern wird häufig unterschätzt“, erklärt  Pinkowski. „Doch Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit.“ Bei der Infektion der oberen Atemwege in Kombination mit einem roten, fleckigen Hautausschlag seien Komplikationen wie Mittelohr-, Lungen- oder Gehirnentzündung möglich.

Der 122. Deutsche Ärztetag in Münster hatte im Jahr 2019 das sogenannte Masernschutzgesetz unterstützt. Bei hohen Durchimpfungsraten sei es möglich, einzelne Krankheitserreger regional und sogar weltweit zu eliminieren. Ein fehlender Impfschutz bedeute nicht nur eine erhebliche Gefahr für das körperliche Wohlergehen des Nichtgeimpften, sondern auch ein Risiko für andere Personen, die z. B. aufgrund ihres Alters oder besonderer gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können, begründeten die Abgeordneten des Ärztetages ihren Beschluss.

„Wenn wir das gesundheitliche Risiko des Einzelnen und die Gefahr von Massenausbrüchen verhindern wollen, führt an der Masern-Impfflicht für Kinder aus medizinischer Sicht kein Weg vorbei“, so Pinkowski.  Seit 1. März 2020 dürfen daher Kitas und Tagesmütter Kinder ab einem Jahr nur noch aufnehmen, wenn sie geimpft sind oder schon die Masern hatten. „Zwar stellt die Pflicht zur Impfung einen Eingriff in die Rechte der Eltern und der Kinder dar, doch der Schutz gefährdeter Menschen muss angesichts der hohen Ansteckungsgefahr bei Masern und den verbundenen Risiken eines schweren Verlaufs Vorrang haben“, betont Pinkowski.

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Ausdrücklich begrüßt der Präsident der Landesärztekammer Hessen Dr. med. Edgar Pinkowski das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Masern-Impfpflicht für Kinder rechtens ist. „Das Risiko von hochansteckenden Krankheiten wie Masern wird häufig unterschätzt“, erklärt Pinkowski. „Doch Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit.“ Bei der Infektion der oberen Atemwege in Kombination mit einem roten, fleckigen Hautausschlag seien Komplikationen wie Mittelohr-, Lungen- oder Gehirnentzündung möglich.

Der 122. Deutsche Ärztetag in Münster hatte im Jahr 2019 das sogenannte Masernschutzgesetz unterstützt. Bei hohen Durchimpfungsraten sei es möglich, einzelne Krankheitserreger regional und sogar weltweit zu eliminieren. Ein fehlender Impfschutz bedeute nicht nur eine erhebliche Gefahr für das körperliche Wohlergehen des Nichtgeimpften, sondern auch ein Risiko für andere Personen, die z. B. aufgrund ihres Alters oder besonderer gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können, begründeten die Abgeordneten des Ärztetages ihren Beschluss.

„Wenn wir das gesundheitliche Risiko des Einzelnen und die Gefahr von Massenausbrüchen verhindern wollen, führt an der Masern-Impfflicht für Kinder aus medizinischer Sicht kein Weg vorbei“, so Pinkowski. Seit 1. März 2020 dürfen daher Kitas und Tagesmütter Kinder ab einem Jahr nur noch aufnehmen, wenn sie geimpft sind oder schon die Masern hatten. „Zwar stellt die Pflicht zur Impfung einen Eingriff in die Rechte der Eltern und der Kinder dar, doch der Schutz gefährdeter Menschen muss angesichts der hohen Ansteckungsgefahr bei Masern und den verbundenen Risiken eines schweren Verlaufs Vorrang haben“, betont Pinkowski.

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