Wildpilze können in Süddeutschland weiterhin oberhalb des Grenzwertes mit radioaktivem Cäsium belastet sein. Das zeigt der aktuelle Pilzbericht des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), für den die Behörde jährlich wildwachsende Speisepilze auf Cäsium-137 untersucht. Das Cäsium stammt hauptsächlich aus dem Reaktorunfall von Tschernobyl im Jahr 1986. Ein geringer Anteil geht auf die oberirdischen Kernwaffentests der 1950er- und 1960er-Jahre zurück.

Für Pilze, die in den Handel kommen, gilt ein Grenzwert von 600 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm Frischmasse. Dieser Grenzwert schützt jedoch nicht, wenn man selbst zum Sammeln in den Wald geht.

Wildpilze in Maßen verzehren

„Wer Pilze für den eigenen Verzehr sammelt, kann den Pilzbericht des Bundesamtes für Strahlenschutz zur Orientierung nutzen“, erläutert BfS-Präsidentin Inge Paulini. Der Bericht zeigt, welche Speisepilzarten hohe Cäsium-Werte aufweisen können und welche Regionen Deutschlands vom Reaktorunfall von Tschernobyl besonders betroffen sind.

„In diesen Gebieten – etwa dem Bayerischen Wald, dem Alpenrand und dem Donaumoos südwestlich von Ingolstadt – sollte man selbst gesammelte Pilze nur in Maßen verzehren, um eine unnötige Strahlenbelastung zu vermeiden“, rät Paulini.

Höher belastete Speisepilzarten

Der Pilzbericht fasst die Untersuchungsergebnisse der Jahre 2019 bis 2021 zusammen. Besonders hohe Werte bis über 4.000 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm Frischmasse wiesen in diesem Zeitraum Semmelstoppelpilze und Rotbraune Semmelstoppelpilze auf.

Über 1.000 Becquerel pro Kilogramm lagen die Messwerte von verschiedenen Schnecklingsarten, Gelbstieligen Trompetenpfifferlingen, Gemeinen Rotfußröhrlingen, Maronenröhrlingen, Mohrenkopfmilchlingen, Ockertäublingen, Rotbraunen Scheidenstreiflingen, Seidigen Ritterlingen, Violetten Lacktrichterlingen und Ziegenlippen.

Unbedenkliche Pilzarten

Mit weniger als zehn Becquerel pro Kilogramm sehr gering belastet waren Beutelstäubling, Birnenstäubling, Blutender Waldchampignon, Blutroter Filzröhrling, Brauner Riesenscheidenstreifling, Braunroter Ledertäubling, Braunschuppiger Riesenchampignon, Faltentintling, Hasenröhrling, Honiggelber Hallimasch, Judasohr, Kurzstieliger Weichritterling, Mönchskopf, Riesenporling, Safran-Riesenschirmling, Schiefknolliger Anischampignon, Schopftintling, Schwarzblauender Röhrling, Sternschuppiger Riesenschirmling, Weißer Büschelrasling, Würziger Tellerling, Zitterzahn, Zweifarbiger Lacktrichterling und Zweifarbiger Scheidenstreifling.

Zuchtpilze wie Champignons und Austernseitlinge wurden für den Bericht nicht untersucht. Ihr Cäsium-137-Gehalt ist äußerst gering und mit dem anderer landwirtschaftlicher Produkte vergleichbar.

Pilze mit hohem Cäsium-Gehalt meiden

Für die Strahlenbelastung des Menschen ist neben dem Cäsium-137-Gehalt der Pilze auch die verzehrte Menge entscheidend. Wenn wildwachsende Speisepilze in üblichen Mengen konsumiert werden, ist die zusätzliche Strahlenbelastung vergleichsweise gering.

Dennoch lohnt es sich, besonders hoch belastete Pilzarten zu meiden, wenn man regelmäßig selbst gesammelte Pilze isst: Ein Erwachsener, der jede Woche eine Mahlzeit aus 200 Gramm Pilzen mit 2.000 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm verzehrt, erfährt eine zusätzliche jährliche Strahlendosis wie bei rund 20 Flügen von Frankfurt nach Gran Canaria. In Zahlen ausgedrückt sind das 0,27 Millisievert.

Der Bericht „Radioaktive Kontamination von Speisepilzen“ steht im Digitalen Online Repositorium und Informations-System des BfS zum Download bereit.

Über Bundesamt für Strahlenschutz

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) arbeitet für den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch Strahlung. Das BfS informiert die Bevölkerung und berät die Bundesregierung in allen Fragen des Strahlenschutzes. Die über 550 Beschäftigten bewerten Strahlenrisiken, überwachen die Umweltradioaktivität, unterstützen aktiv im radiologischen Notfallschutz und nehmen hoheitliche Aufgaben wahr, darunter im medizinischen und beruflichen Strahlenschutz. Ultraviolette Strahlung und strahlenrelevante Aspekte der Digitalisierung und Energiewende sind weitere Arbeitsfelder. Als wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde betreibt das BfS Forschung und ist mit nationalen und internationalen Fachleuten vernetzt. Weitere Informationen unter www.bfs.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesamt für Strahlenschutz
Postfach 10 01 49
38201 Salzgitter
Telefon: +49 (30) 18333-0
Telefax: +49 (30) 18333-1885
http://www.bfs.de

Ansprechpartner:
Bundesamt für Strahlenschutz
Telefon: +49 (1888) 333
Fax: +49 (1888) 3331150
E-Mail: EPost@bfs.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel