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  • Wem telefonisch die Teilnahme an einem Gewinnspiel unterstellt wird, sollte vorsichtig sein
  • Bei Verdacht auf eine Betrugsmasche Anruf sofort beenden
  • Nach Datenangabe Konto prüfen und Beträge zurückbuchen

Die Verbraucherzentrale Berlin erreichen immer mehr Fälle, in denen per Anruf die Teilnahme an einem Glücksspiel unterstellt wird, das sich in ein kostenpflichtiges Jahresabonnement umgewandelt hätte. Betroffenen wird ein Ausweg angeboten, um vorzeitig aus dem Vertrag herauszukommen: drei Monate 89,00 Euro zahlen. Doch dieser Weg führt in die Betrugsfalle.

Die Betrüger sind bei dieser Masche sehr freundlich und erlangen dadurch oftmals das Vertrauen der Angerufenen. Letztlich sind sie darauf aus, Kontodaten zu erhalten. Haben sie dieses Ziel erreicht, werden kurze Zeit später vom Konto der Betrugsopfer 89,00 € durch eine Fremdfirma abgebucht.

Am Telefon vor Betrugsmaschen vorsehen

Die Betroffenen berichten, dass sie am Telefon zunächst den Vertragsschluss bestritten hätten. Daraufhin glichen die Betrüger am Telefon die Daten ab. Aufgrund der Tatsache, dass ihnen Daten der Angerufenen – wie Handynummer, Name, Adresse und E-Mail-Kontakt – bereits bekannt waren, ließen sich viele davon überzeugen, dass sie tatsächlich in der Vergangenheit an einem kostenlosen Gewinnspiel teilgenommen hätten. Gepaart mit dem freundlichen, scheinbar hilfsbereiten Verhalten der Betrüger gaben die Betrugsopfer ihre Kontodaten heraus, in der Hoffnung eine schnelle Beendigung des unterstellten Vertrages zu erreichen. Eine Auftragsbestätigung oder eine Widerrufsbelehrung erhielten sie zu keinem Zeitpunkt.

Oftmals berichten die Betroffenen, dass sie einige Zeit vor dem Anruf der Betrüger im Internet eine Anzeige zum Beispiel für kostenlose DM-, Amazon- oder Rewe-Gutscheine angezeigt bekommen und in diesem Rahmen ihre Daten angegeben hatten. Den Gutschein erhielten sie allerdings nie. Die Verbraucherzentrale Berlin vermutet, dass die Betrüger hierdurch an die Daten der Betroffenen kamen.

Unseriöse Angebote erkennen

„Was Betroffene tun können, wenn sie auf diese Masche bereits hereingefallen sind, ist erst einmal Ruhe zu bewahren. In rechtlicher Hinsicht liegt kein wirksamer Vertrag vor“, sagt Josephine Frindte, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin. Unseriöse Angebote erkennt man oftmals daran, dass im Anschluss an den mündlich geschlossenen Vertrag am Telefon keine Auftragsbestätigung versendet wird oder keine Widerrufsbelehrung stattgefunden hat.

Betroffene können den vom Konto abgebuchten Betrag unproblematisch bis zu acht Wochen nach der Abbuchung von ihrer Bank zurückbuchen lassen. Lastschriften ohne erteiltes SEPA-Mandat können sogar bis zu 13 Monate zurückgefordert werden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher, regelmäßig die Kontoauszüge zu überprüfen. Die Betrüger werden erfahrungsgemäß nach mehrmaligen Zurückbuchungen das Interesse verlieren, da sie für jede Rückbuchung Gebühren zahlen müssen.

Keine persönlichen Daten herausgeben

Um sich vor solchen Maschen vorbeugend zu schützen, empfiehlt die Verbraucherzentrale, sich nicht auf unseriös wirkende Anzeigen im Internet, die beispielsweise kostenfreie Gutscheine versprechen, einzulassen und die Daten herauszugeben.

„Wer am Telefon den Verdacht hat, Opfer einer Betrugsmasche zu sein, sollte den Anruf sofort beenden. Wenn bereits Kontodaten herausgegeben wurden, muss sofort das Konto überprüft werden, um gegebenenfalls Beträge zurückzubuchen“, rät Frindte.

Weitere Informationen

Informationen zu allen Beratungsthemen und -zeiten der Verbraucherzentrale Berlin finden Ratsuchende unter www.vz-bln.de/beratung-be

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