Die Stadt Bochum hat heute (24.8.) eine Handlungsanweisung zum Gendern in ihrem Intranet online gestellt, eine Dienstanweisung soll laut Personalamt folgen. „Unter dem Vorwand der Geschlechtergerechtigkeit schließt die Stadt Bochum hier alle Bürger aus, die auf eine klare und verständliche Sprache angewiesen sind, da sie körperliche oder kognitive Einschränkungen haben“, sagt Prof. Walter Krämer, Vorsitzender des Vereins Deutsche Sprache (VDS), „offenbar interessiert sich die Stadt nicht so sehr für Legastheniker, Hör-/Sehgeschädigte sowie Autisten, die je nach Ausprägung ebenfalls Problem mit Genderzeichen haben.“ Damit wird der Anspruch auf Inklusion konterkariert.

Die Stadt Bochum nimmt Bezug auf den § 4 (LGG NRW) und unterstellt, dass dort das Gendern per Zeichen erlaubt ist. Dort wird jedoch auf die Doppelnennung („Bürgerinnen und Bürger“) verwiesen. „Dass die Stadt dazu noch unterstellt, dass es sich bei dem generischen Maskulinum um eine ‚männliche Form‘ handelt, zeigt, wie wenig Ahnung man in der Verwaltung von Grammatik hat“, so Krämer. Auch öffentliche Verwaltungen ― ebenso wie Schulen ― sind an die Maßgaben des Rats für deutsche Rechtschreibung gebunden. Der Verweis auf den Duden ist ein weiteres Zeichen dafür, wie ideologisch genordet die Bochumer Verwaltung ist, da der Duden keine Rechtsverbindlichkeit besitzt.

„Die Verwaltung zwingt ihre Mitarbeitern zu einer falschen Sprache und greift dabei massiv in ihre Persönlichkeitsrechte ein ― denn weder Männer, Frauen noch Diverse dürfen sich gezwungen sehen, sich in einem einfachen Sternchen wiederfinden zu müssen“, sagt Krämer. „Die Stadt Bochum handelt nicht nur gegen geltende Rechtschreibregeln, sondern auch gegen den ausführlichen Willen der Sprachgemeinschaft, der Gendern mit einer bereiten Mehrheit ablehnt.“

Eine Stadt sollte mit dem Bürger im Dialog stehen und sich nicht durch die Sprache von ihm entfernen.

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