LAG Thüringen stuft Arbeitsbedingungen als menschenunwürdig ein
Ein Arbeitsverhältnis ist in Thüringen völlig eskaliert. Nach einem gewonnenen Kündigungsschutzverfahren wollte ein Arbeitnehmer wieder zurück an den Arbeitsplatz. Dort erwartete ihn ein verschimmeltes Kellerloch mit Mäusebefall. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Fakten zum vorliegenden Fall zusammen:
- Das Landesarbeitsgericht hatte im November 2016 einem Kündigungsschutzverfahren eines Arbeitnehmers stattgegeben. Als er zu seinem Arbeitsplatz zurückkehrte, wurde ihm ein verschimmeltes Kellerloch mit Mäusebefall und 11 Grad zugewiesen. Er sollte Archivarbeiten übernehmen. Später bekam er ein besseres Büro, musste aber schwere Akten über den Hof schleppen. Irgendwann beleidigte er während eines Telefonats seinen Chef und auch die Arbeitskollegen. Wenn der Chef den Flur betrete, stinke es, schimpfte er. Die Kollegen wurden als „fett“ und „blöd“ bezeichnet. Daraufhin erhielt er die fristlose Kündigung, gegen die er eine Kündigungsschutzklage erhob.
- In erster Instanz bekam der Arbeitnehmer am Arbeitsgericht Nordhauasen recht. Der Kündigung, so das Gericht, hätte einer vorherigen Abmahnung bedurft.
- Auch das Landesarbeitsgericht Thüringen hielt die fristlose Kündigung für unwirksam. In der Urteilsbegründung bemängelte das Gericht wie die erste Instanz die fehlende Abmahnung. Daher sei die fristlose Kündigung unverhältnismäßig. Das Gericht merkte jedoch auch an, dass der Kläger an seinem Arbeitsplatz menschenunwürdig untergebracht gewesen sei. Das kalte, verdreckte und gesundheitsgefährdende Kellerloch rechtfertige jedoch keine Beleidigungen. Die Unterbringung sei allerdings eine Zumutung. Vor diesem Hintergrund liege ein erhöhtes Maß an Zumutbaren vor, welches der Arbeitgeber hinzunehmen habe. In dieser Gemengelage könne der Arbeitnehmer die Bedeutung seiner Äußerungen aus dem Blick verloren haben. Das Gericht unterstrich die hohe Unzufriedenheit mit den Arbeitsverhältnissen und das diese zu einer emotionalen außergewöhnlichen Situation geführt haben. Die Kündigung sei darüber hinaus auch deshalb nicht gerechtfertigt, weil die Klägerin nicht nur den Chef, sondern außerdem die Arbeitskollegen beleidigt habe.
Dr. Stoll & Sauer bietet höchste Expertise rund ums Arbeitsrecht
Der vorliegende Fall zeigt eines deutlich: Wer seine Rechte und Pflichten kennt, ist klar im Vorteil. Das gilt für Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber. Hält sich eine der beiden Parteien innerhalb eines Arbeitsverhältnisses nicht an sie, ist ein Anwalt für Arbeitsrecht gefragt. Denn: Konflikte im Arbeitsrecht lösen sich nur professionell. Mandanten der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer genießen individuelle Beratung an den Standorten Lahr, Stuttgart, Ettenheim und Kenzingen. Hier vertreten unsere Fachanwälte Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Führungskräfte sowie Betriebsräte direkt vor Ort, aber auch bundesweit sind wir bei außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen für unsere Mandanten da. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Gemeinsam und individuell finden wir den richtigen Weg aus jeder heiklen Arbeitsrechtssituation.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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