Wer einen Kfz-Kauf im Wege eines Verbraucherdarlehensvertrages finanziert hat, hat bei wirksamem Widerruf dieses Vertrages grundsätzlich einen Anspruch gegen die Bank auf Rückzahlung der geleisteten Zins- und Tilgungsraten. Zuvor muss er aber das finanzierte Fahrzeug herausgeben. Kommt er dem nicht nach, hat die Bank ein Leistungsverweigerungsrecht. Hierauf weist laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Braunschweig hin (Az.:4 U 36/21).
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