62.700 Euro hatte ein Spieler in einem Online-Casino verzockt. Doch er hatte Glück im Unglück. Das Landgericht Berlin verurteilte den Anbieter des Internet-Glücksspiels zur Rückzahlung dieser 62.700 Euro. Das Gericht unterstrich mit Urteil vom 18. Mai 2022, dass der Casino-Betreiber mit seinem Angebot gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hatte. Online-Glücksspiel war in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen bis 30. Juni 2021 verboten (Az.: 17 O 29/21). Die Chancen, durch Glücksspiel-Abzocke erlittene Verluste vor Gericht wieder wettzumachen, sind nach Ansicht der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer enorm gestiegen. Die Kanzlei rät zur Beratung im kostenlosen Online-Check und zum schnellen Klagen, da in vielen Fällen die Verjährung droht. Bei Bedarf kontaktiert die Kanzlei einen Prozessfinanzierer. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Verbraucherschutz. Mehr Infos zur Casino-Abzocke gibt es auf der Kanzlei-Website.

Keine Kenntnis vom Verbot: Gerichte urteilen Rückzahlung der Verluste an

In Online-Casinos haben schon viele Spieler Unsummen verloren. Spielsucht kann den finanziellen Ruin bedeuten. Bis zum 30. Juni 2021 waren Online-Glücksspiele im Internet in Deutschland verboten. Nur auf dem Territorium von Schleswig-Holstein war es zugelassen. Erst mit dem 1. Juli 2021 sind die Vorschriften gelockert worden. Ab diesem Zeitpunkt kann Online-Glücksspiel angeboten werden – allerdings nur mit einer gültigen Lizenz. Die Rechtslage ist daher eindeutig und wird auch so von meisten Gerichten ausgeurteilt: Wer vor dem 1. Juli 2021 bei einem Online-Glücksspiel verloren hat, kann seine Verluste gerichtlich zurückfordern. Und so sah es jetzt auch das Landgericht Berlin im vorliegenden Fall:

  • Zwischen 2017 und Mai 2020 verlor der Kläger durch die Teilnahme von Online-Glückspielen bei einem Betreiber mit Sitz in Gibraltar 62.700 Euro. Der Spieler forderte seine Verluste zurück, weil der Betreiber gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hatte. Obwohl das Verbot klar geregelt war, boten zahlreiche Glücksspiel-Anbieter mit deutschen Webseiten gängige Spiele an. Sie wollten sich ganz offensichtlich an den deutschen Spielern bereichern.
  • Das Landgericht Berlin gab dem Kläger Recht. Das Angebot des Casinos verstieß gegen damals geltendes Recht. Der Vertrag zwischen Verbraucher und Anbieter war daher nie zustande gekommen und somit nichtig. Der Betreibe des Casinos habe die Einsätze des Kläger ohne Rechtsgrund einbehalten. Nach Ansicht des Gerichts hat der Spieler Anspruch auf die komplette Rückerstattung seiner Verluste.
  • Das Gericht ging nicht davon aus, dass der Spieler von dem -Glücksspielverbot gewusst und bewusst sich an einem illegalen Glücksspiel beteiligt habe. Auch ein leichtfertiges Handeln könnte ihm nicht vorgeworfen werden.

Mit dem Urteil am Landgericht Berlin verfestigt sich der verbraucherfreundliche Trend bei der Aufarbeitung der Glücksspiel-Abzocke. Mittlerweile steigt auch die Anzahl rechtskräftiger Urteile gegen Betreiber von Online-Casinos. Wegweisend war das Oberlandesgericht Frankfurt mit seinem Hinweisbeschluss vom 4. April 2022. Ein Online-Casino habe keinen Anspruch auf das Geld der Spieler, so das Gericht (Az.: 23 U 55/21). Da das Casino seine Berufung darauf hin zurückzog, ist diese Entscheidung auch rechtskräftig. 

Dr. Stoll & Sauer rät bei Glücksspiel-Abzocke im Internet zur Klage

Die Chancen, verspieltes Geld wieder zurückzuholen, stehen für Verbraucher nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die juristische Aufarbeitung der Online-Casino-Abzocke durch zahlreiche Urteile ein großes Stück weitergekommen. Hier nochmals die wichtigsten Fakten zur Glückspiel-Abzocke:

  • Das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland war bis zum 30. Juni 2021 verboten. Nur auf dem Territorium von Schleswig-Holstein war es gestatten.
  • Die überwiegende Rechtsprechung geht davon aus, dass die illegal tätigen Glücksspiel-Anbieter kein Anrecht auf die Einzahlungen der Spieler haben und daher die Verlust vollumfänglich zurückzahlen müssen.
  • Das Anbieten von Glücksspielen im Internet war grundsätzlich verboten. Daher kann gegen alle Online-Casinos juristisch vorgegangen werden. Dazu gehören unter anderem: Tipico, Bwin, Winderino, Hyperino, Platincasino, Mr. Green, Interwetter, LeoVegas, Pokerstars, Casumo, Karamba, Sunmaker, Sunnyplayer, Partypoker, 888, Lottoland, Wildz, Lapalingo, MagicRed, Bet365, All Slots, Royal Slotz, Casino Clus, Caxino, Jackpotcity, Betsafe und weitere.
  • Es gab auch legale Glücksspiele wie Sportwetten. In Schleswig-Holstein waren sie erlaubt und natürlich im Ausland.
  • Für ein positives Urteil in der Glücksspiel-Abzocke ist es für Gerichte wichtig, dass der Spieler keine Ahnung von dem Verbot hatte.
  • Ab dem 1. Juli 2021 können Online-Glücksspiele in Deutschland angeboten werden – aber nur mit einer gültigen Lizenz. Nach Medienberichten sind nach wie vor viele Anbieter ohne gültige Lizenz unterwegs. Hier wird das Glücksspiel erneut illegal angeboten. Auch hier sind die Verträge zwischen Spieler und Anbieter nichtig. Verbraucher, die bei solchen Anbietern Verluste gemacht haben, haben beste Chancen ihr Geld wieder zurückzuholen.
  • Nach einem verbraucherfreundlichen Urteil zahlen die Casinos in der Regel die Verluste der Verbraucher zurück. Weigerte sich ein Anbieter, wird das Geld in letzter Konsequenz mit dem Gerichtsvollzieher eingetrieben. Hat der Betreiber des Casinos seinen Sitz innerhalb der EU, gelingt in den meisten Fällen zeitnah, die Verluste zurückzuholen. Daher rät die Kanzlei betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg gegen den Casino-Betreiber herausfinden. Bei Bedarf kontaktieren wir für Geschädigte auch einen Prozessfinanzierer, der Verbrauchern bei Klagen unter die Arme greift.
Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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