Ein Hausbau ist mit vielen Kosten verbunden. So mancher Bauherr fragt sich daher, inwieweit man diese Aufwendungen von der Steuer absetzen kann. Tatsächlich gibt es da einige Möglichkeiten. Welche genau das sind, hängt davon ab, ob das Haus zukünftig privat oder gewerblich genutzt werden soll.

Wenn Sie Ihr Massivhaus nach dem Hausbau selbst bewohnen möchten, können Sie grundsätzlich nur die Kosten von der Steuer absetzen, die nach dem Einzug anfallen. Von Handwerkerleistungen dürfen Sie je 20 Prozent der Fahrt- und Lohnkosten steuerlich geltend machen, maximal 1.200 Euro pro Jahr.  Gegebenenfalls kann es sich lohnen, den Ausbau des Hauses auf zwei Jahre beziehungsweise über einen Jahreswechsel hinaus auszudehnen, um den Betrag in beiden Jahren absetzen zu können. Kalkulieren Sie dabei jedoch ein, dass die Kosten für die Handwerkerleistungen eventuell ansteigen könnten. Materialkosten müssen Sie leider vollständig selbst tragen, sie haben keine Auswirkung auf die Steuer.

Haushaltsnahe Leistungen

Weitere steuerliche Vorteile beim Hausbau bringen die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen. Dazu gehört beispielsweise die Beauftragung

  • eines Reinigungsdienstes oder einer Haushaltskraft
  • eines Gärtners, beispielsweise zum Anlegen des Gartens oder Schnittarbeiten an Bäumen
  • eines Schornsteinfegers für Abnahme, Mess-,Reinigungs- und Wartungsarbeiten der Heizanlage

Aber auch die Errichtung eines Gartenhäuschens oder Carports, das Anlegen der Terrasse und des Außenbereichs oder das Pflastern des Weges zählen dazu. Achten Sie also darauf, diese haushaltsnahen Arbeiten auf Ihrem Grundstück erst nach Ihrem Einzug zu beauftragen. Dann gilt ebenfalls die 20-Prozent-Regel, doch Sie dürfen pro Jahr immerhin bis zu 4.000 Euro von der Steuer absetzen. Die Bezahlung muss stets per Überweisung erfolgen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Außerdem dürfen die Handwerkerarbeiten nicht durch andere staatliche Mittel gefördert werden, wie beispielsweise die Installation einer Photovoltaik-Anlage.

Eigenleistungen nicht steuerlich absetzbar

Wer verschiedene handwerkliche Arbeiten bei seinem Hausbau selbst übernehmen kann, kann einiges sparen. Allerdings können Sie diese Leistungen nicht von der Steuer absetzen. Es gibt jedoch Ausnahmen. Darunter fallen hauptsächlich Arbeiten, die auf einem Grundstück zu erledigen sind, bevor der Hausbau beginnen kann. Beispielsweise der Abriss einer asbesthaltigen Altimmobilie oder das Beseitigen von Sturm- oder Brandschäden.

Sonderfall: Arbeitszimmer

Bauen Sie in Ihrem Haus ein Arbeitszimmer ein, können Sie dieses von der Steuer absetzen. Beachten Sie dabei aber unbedingt die gesetzlichen Vorgaben. Der Raum darf ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden und muss unter anderem über Fenster und Türen verfügen. Ihr regionaler Town & Country Haus Partner berät Sie gerne bei der Hausplanung dazu.

Hausbau einer gewerblichen Immobilie

Wenn Sie Ihr Haus bauen, um es zu vermieten oder anderweitig gewerblich zu nutzen, können Sie beinahe alle Kosten von der Steuer absetzen. Dabei gilt: Im Baujahr selbst können Sie die Werbungskosten angeben, also beispielsweise die Maklerkosten, Notar oder Grundsteuer. Anschaffungs- und Herstellungskosten sieht das Steuerrecht als Absetzungen für Abnutzung und diese müssen somit über die gesamte Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

 

Über die Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH

Das 1997 in Behringen (Thüringen) gegründete Unternehmen Town & Country Haus ist die führende Massivhausmarke Deutschlands. Im Jahr 2021 verkaufte Town & Country Haus mit über 350 Franchise-Partnern 4.811 Häuser und erreichte einen Systemumsatz-Auftragseingang von über 1.252,9 Mio. Euro. Mit 2.990 gebauten Häusern 2021 und mehr als 40.000 gebauten Häusern insgesamt ist Town & Country Haus seit 2009 Deutschlands meistgebautes Markenhaus.

Mehr als 40 Typenhäuser bilden die Grundlage des Geschäftskonzeptes, die durch ihre Systembauweise preisgünstiges Bauen bei gleichzeitig hoher Qualität ermöglichen. Für neue Standards in der Baubranche sorgte Town & Country Haus bereits 2004 mit der Einführung des im Kaufpreis eines Hauses enthaltenen Hausbau-Schutzbriefes, der das Risiko der Bauherren vor, während und nach dem Hausbau reduziert.

Für seine Leistungen wurde Town & Country Haus mehrfach ausgezeichnet: So erhielt das Unternehmen zuletzt 2013 den "Deutschen Franchise-Preis". Für seine Nachhaltigkeitsbemühungen wurde Town & Country Haus zudem mit dem "Green Franchise-Award" ausgezeichnet. 2014 wurde Town & Country Haus mit dem Preis "TOP 100" der innovativsten Unternehmen im deutschen Mittelstand ausgezeichnet. Zudem wurde Town & Country Haus bei zahlreichen Wettbewerben nominiert und erhielt im Jahr 2017 den Hausbau-Design-Award für das Doppelhaus "Aura 136" in der Kategorie "Moderne Häuser" und im Jahr 2018 für den "Bungalow 131" in der Kategorie "Bungalows". Auch 2019 konnte Town & Country Haus einen Hausbau Design Award für den "Bungalow 110" (1. Platz in der Kategorie Bungalows) gewinnen. 2020 überzeugte der "Winkelbungalow 108" und gewann in der Kategorie "Bungalows" den 1. Platz des Hausbau Design Awards. Town & Country Haus freute sich 2021 über mehr als 40.000 gebaute Massivhäuser und gewann mit dem Bungalow 92 den Hausbau-Design-Award 2021 in der Kategorie "Bungalows".

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH
Hauptstraße 90 E
99947 Hörselberg-Hainich OT Behringen
Telefon: +49 (36254) 75-0
Telefax: +49 (36254) 75-140
http://www.tc.de

Ansprechpartner:
Virginia Wilsky
Content Managerin
Telefon: 036254750
E-Mail: presse@tc.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel