In Online-Casinos verzocken Spieler in Deutschland ein Vermögen. Doch das Geld muss nicht weg sein, wie ein Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 28. April 2022 zeigt. Erneut muss ein Anbieter von Online-Glücksspielen einer Spielerin sämtliche Verluste ersetzen – und das in Höhe von knapp 22.000 Euro. Der Betreiber das Online-Casino mit Sitz auf Malta verfügte für das Glücksspiel in Deutschland über keine gültige Lizenz. (Az.: 2 O 636/21). Die Rechtsprechung ist klar auf Verbraucherseite. Online-Glücksspiel war in Deutschland bis zum 30. Juni 2021 illegal. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Betroffenen eine Finanzierung der Prozesskosten mit Hilfe eines Dienstleisters an. Der Finanzierer springt ab einer Schadenshöhe von 8000 Euro ein. Mandanten entstehen dadurch keine Kosten. Die Kanzlei rät zur Beratung im kostenlosen Online-Check. Mehr Infos zur Glücksspiel-Abzocke gibt es auf einer speziellen Kanzlei-Website.

Spielerin erhält ihren kompletten Verlust von knapp 22.000 Euro zurück

Jetzt ist der beste Zeitpunkt im Online-Casino erlittene Verluste zurückzuholen. Denn die Rechtsprechung ist klar auf Seiten der Geschädigten. Es gibt bereits rechtskräftige Urteile gegen Betreiber von Online-Casinos. Wegweisend war das Oberlandesgericht Frankfurt mit seinem Hinweisbeschluss vom 4. April 2022. Ein Online-Casino habe keinen Anspruch auf das Geld der Spieler, so das Gericht (Az.: 23 U 55/21). Das Casino zog daraufhin seine Berufung zurück. Das Urteil erlangte Rechtskraft. Das Urteil im vorliegenden Verfahren am Landgericht Magdeburg unterstreicht die aktuelle Rechtsauffassung eindrucksvoll:

  • Eine Spielerin hatte zwischen November 2020 und März 2021 in einem Online-Casino mit Sitz auf Malta rund 22.000 Euro verloren.
  • Obwohl das Casino in Deutschland über keine gültige Lizenz verfügte, war auf der Webseite dennoch von einem „lizensierten und legalem Online-Casino“ die Rede. Der Anbieter aus Malta verfügt nur über eine maltesische Lizenz, die jedoch in Deutschland ohne Belang ist.
  • Das Casino hat gegen § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Darin war geregelt, dass in Deutschland das Veranstalten von Glücksspielen im Internet bis Ende Juni 2021 verboten war. Nach Ansicht des Landgerichts sind die zwischen den Parteien abgeschlossenen Spielverträge ungültig. Das Online-Casinos habe die Spieleinsätze ohne Rechtsgrund erlangt. Daher müsse der Anbieter der Klägerin ihre Verluste vollständig ersetzen, entschied das LG Magdeburg. Dabei geht es um knapp 22.000 Euro.
  • Die Spielerin hatte keine Ahnung, dass das Glücksspiel verboten war.
  • Dass die Spielerin auch gegen das Glücksspielverbot verstoßen habe, war für das Landgericht Magdeburg keine Grund die Klage abzuweisen. Das Glücksspielverbot diene letztlich zum Schutz der Verbraucher und nicht der Casinos.

Gut zu wissen: Die meisten Online-Casinos sind auch aktuell ohne gültige Lizenz unterwegs, fand das Nachrichtenmagazin Der Spiegel heraus. Daher ist es für Verbraucher auch nach dem 1. Juli 2021 interessant zu prüfen, ob die Casinos illegal gearbeitet haben. Falls das so ist, können Ansprüche auf die Rückgabe der Verluste bestehen. Wichtig dabei: Die Geschädigten dürfen vorher von der Illegalität des Online-Casinos nichts gewusst haben. Die Betreiber müssen übrigens vor Gericht den Nachweis über eine mögliche Kenntnis des Spielers führen.

Weitere Infos hier: https://www.dr-stoll-kollegen.de/online-casino-geld-zurueck

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Stoll
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel