„Wer an der Vergütung spart, spart langfristig an der Versorgung“, sagte Dittrich, der darauf verwies, dass die 18.000 Apotheken mit ihren 160.000 Beschäftigten nur 1,9 Prozent Anteil an den Gesamtausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausmachen: „Scheinbar ist das für manche immer noch zu viel.“ Mit Bezug zur von der Politik geplanten Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 auf 2,00 Euro durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz fügte er hinzu, dass es sich hierbei nur um kurzfristige Kostendämpfungsmaßnahmen alter Schule handle: „Schlichte Kürzungen per Rasenmähermethode als das Heben von Effizienzreserven zu deklarieren, steigert den faden Beigeschmack des Ganzen noch zusätzlich. 120 Millionen Euro netto pro Jahr würde uns die Erhöhung des Apothekenabschlags bei gleichbleibender Packungszahl kosten.“
Der Apothekenabschlag in Höhe von 1,77 Euro (brutto) wird bei der Abgabe eines rezeptpflichtigen Arzneimittels in der Apotheke vom so genannten Fixum in Höhe von 8,35 Euro (netto) durch die Krankenkasse wieder abgezogen, so dass dadurch das effektive Honorar der Apotheke sinkt.
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