Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., zum Kabinettsbeschluss des Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG):

„Die Absicherung einer angemessenen Personalausstattung in der Pflege in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen mit qualifizierten und vorrangig mit eigenem Personal ist mit Blick auf die Qualität der Versorgung Pflicht.  Aber die Innungskrankenkassen bleiben dabei: Die Einführung der PPR 2.0 (§ 137l SGB V) geht in die falsche Richtung! 1. Es wird ein enormes Maß an zusätzlicher Bürokratie geschaffen. 2. Intensivmedizin, Pädiatrie, Notaufnahme und auch der Nachtdienst werden nicht geregelt. 3. Die Mehrausgaben für die finanziell angeschlagene GKV lassen sich nicht kalkulieren! Wieso gibt das Bundesgesundheitsministerium nicht die zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem GKV-Spitzenverband geeinte Leistungsbeschreibung zur Entwicklung eines modernen Pflegebedarfsbemessungsinstruments (§ 137k SGB V) frei?“

Über den IKK e.V.

Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren 5,2 Millionen Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten. Dem IKK e.V. gehören die BIG direkt gesund, die IKK Brandenburg und Berlin, die IKK classic, die IKK – Die Innovationskasse, die IKK gesund plus sowie die IKK Südwest an.

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