Derzeit wird beim EuGH geprüft, ob die Mitbestimmung in Deutschlands Aufsichtsräten durch Arbeitnehmervertreter europarechtskonform ist oder nicht. Der Kläger begründet seine Klage mit der Benachteiligung von Beschäftigten in anderen Ländern.

Adalbert Ewen: „Das Mitbestimmungsrecht hat sich nach aktuellen Forschungserhebungen des Wissenschaftszentrums für Sozialforschung in Berlin und der Europa-Universität in Flensburg mehr als bewährt. Je stabiler der Grad an Einbindung von Mitarbeitern im Unternehmen, ob im Betriebs-, Personal- oder im Aufsichtsrat, desto positiver fällt die wirtschaftliche Entwicklung aus.

Wenn demokratische Errungenschaften durch Klage eliminiert werden und die Benachteiligung aller gegenüber einiger als Rechtfertigung dafür gilt, dann ist Justitia nicht nur blind, sondern auch eine kalte Gerechtigkeitsmathematikerin. Der Europäische Gerichtshof würde mit einem gegenläufigen Urteil nicht nur den Arbeitnehmervertretergremien sondern auch der Europäischen Sozialpolitik eine klare Absage erteilen.

Wir von der CGM lehnen die Einschränkung des Mitbestimmungsrechts entschieden ab und fordern den EuGH auf, bewahrt das Mitbestimmungsrecht!“

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