Ist das Online-Glücksspiel illegal, können die Anbieter die Verluste der Spieler nicht behalten. Der Glücksspielstaatsvertrag schützt Verbraucher vor der Online-Abzocke und nicht die Anbieter. Deshalb muss ein Online-Casino nach einem Urteil des Landgerichts Berlin 6700 Euro an einen Spieler zurückbezahlen. Denn Online-Glücksspiel war in Deutschland bis zum 30. Juni 2021 verboten und damit rechtswidrig. Mit Urteil vom 26. April 2022 unterstrich das Landgericht Berlin eine mittlerweile gängige Rechtsprechung. Durch das illegale Handeln der Online-Casinos war kein gültiger Vertrag mit dem Spieler zustande gekommen (Az.: 11 O 258/21). Die Chancen, in Online-Casinos gemachte Verluste erfolgreich gerichtlich einzuklagen, stehen derzeit sehr gut. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer rät daher zur Beratung im kostenlosen Online-Check. Mehr Infos zur Glücksspiel-Abzocke gibt es auf einer speziellen Kanzlei-Website.

OLG Frankfurt ebnet verbraucherfreundliche Rechtsprechung

In Online-Casinos haben schon viele Verbraucher Haus und Hof verzockt. Unglaubliche sieben Milliarden Euro werden jährlich alleine in Deutschland beim Internet-Glücksspiel umgesetzt. Und die erlittenen Verluste können jetzt problemlos zurückgeholt werden. Die Rechtsprechung ist bei der Glücksspiel-Abzocke im Internet eindeutig auf Seiten der geschädigten Verbraucher. Diese Entwicklung verdanken die Spieler dem Oberlandesgericht Frankfurt und dessen Hinweisbeschluss vom 4. April 2022. Ein Online-Casino habe keinen Anspruch auf das Geld der Spieler, so das Gericht, da das Angebot illegal war (Az.: 23 U 55/21). Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig geworden. Das Urteil im aktuellen Verfahren am Landgericht Berlin unterstreicht die verbraucherfreundliche Rechtsauffassung eindrucksvoll:

  • Zwischen März 2020 und Juli 2020 verzockte ein Spieler 6.700 Euro in einem Online-Casino. Das Unternehmen mit Sitz auf Malta bot mit einer Website in deutscher Sprache ihre Online-Glücksspiele an. Da das Glücksspiel zum fraglichen Zeitpunkt verboten war, verfügte der Anbieter über keine in Deutschland gültige Lizenz. Zum damaligen Zeitpunkt war das Online-Glücksspiel nur auf dem Territorium von Schleswig-Holstein erlaubt. In der restlichen Bundesrepublik existierte ein ausnahmsloses Verbot.
  • Das Gericht machte klar, dass der Glücksspielanbieter gegen § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags verstoßen hat. Durch das Glücksspielverbot und das somit illegale Angebot war der abgeschlossene Vertrag zwischen Spieler und Anbieter aus Sicht des Gerichts ungültig. Der Anbieter hat somit kein Recht die Einnahmen zu behalten. Daher müsse das Online-Casino dem Kläger seine Verluste vollständig ersetzen, entschied das LG Berlin. Der Verlust des Klägers betrug 6.700 Euro.
  • Wichtig bei erfolgreichen Prozessen gegen Anbieter von Online-Casinos ist der Fakt, dass der Kläger keine Kenntnisse über die Illegalität des Glücksspiels hatte. Davon ging auch das Landgericht Berlin aus.
  • Selbstverständlich hatte auch der Spieler gegen das Glücksspielverbot verstoßen. Dies ist jedoch aus Sicht des Gerichts kein Grund für eine Klageabweisung. Das Glücksspielverbot, so das Gericht, diene dem Schutz der Verbraucher und nicht dem Schutz des Anbieters. Könnte das Online-Casino die Einsätze aus dem verbotenen Glücksspiel behalten, würde das der Intention des Glücksspielstaatsvertrags widersprechen. Daher muss das Casino die Verluste des Spielers komplett ersetzen – natürlich abzüglich seiner Gewinne.
  • Gut zu wissen: Die meisten Online-Casinos sind auch aktuell ohne gültige Lizenz unterwegs, fand das Nachrichtenmagazin Der Spiegel heraus. Daher ist es für Verbraucher auch nach dem 1. Juli 2021 interessant zu prüfen, ob die Casinos illegal gearbeitet haben. Falls das so ist, können Ansprüche auf die Rückgabe der Verluste bestehen. Wichtig dabei: Die Geschädigten dürfen vorher von der Illegalität des Online-Casinos nichts gewusst haben. Die Betreiber müssen übrigens vor Gericht den Nachweis über eine mögliche Kenntnis des Spielers führen.

Das Urteil und die Entwicklungen der vergangenen Monate zeigen deutlich, wie gut die Chancen der Verbraucher stehen, verlorenes Geld wieder von den Online-Casinos zurückzuholen. Allerdings funktioniert das nur auf gerichtlichem Weg. In außergerichtlichen Verfahren stellen sich die Casinos taub. Da die Rechtschutzversicherer keine Deckung für solche Verfahren übernehmen, ist es für Opfer der Glücksspiel-Abzocke schwierig ihr Geld gerichtlich einzuklagen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet deshalb den von der Glücksspiel-Abzocke Betroffenen eine Finanzierung der Prozesskosten mit Hilfe eines Dienstleisters an. Den Mandanten entstehen dadurch keine Kosten.

Weitere Infos hier: https://www.dr-stoll-kollegen.de/online-casino-geld-zurueck

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Stoll
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel