Handelskammer-Präses Eduard Dubbers-Albrecht sagt aber auch: „Der Bremer Senat muss den engen Zusammenhang zwischen Gewerbeflächen und Arbeitsplätzen stärker in den Blick nehmen. Es bedarf konkreter Antworten dazu, wie und wo den bereits bestehenden Gewerbeflächen-Engpässen begegnet werden soll. Die Bremer Wirtschaft benötigt praxisnahe und zukunftsorientierte Rahmenbedingungen. Diese sind die Voraussetzung dafür, dass mit den Unternehmen zugleich auch Steuereinnahmen für das Land gesichert werden."
Da der Beteiligungsprozess für das GEP 2030 im Wesentlichen abgeschlossen ist, kommt es aus Sicht der Handelskammer jetzt darauf an, dass die für die Wirtschaft wichtigen Handlungsfelder innerhalb des GEP entschlossen angegangen werden. Dies sind die Schaffung einer Dispositionsreserve von 100 Hektar sofort vermarktbarer Gewerbeflächen. Ebenso die konsequente Weiterentwicklung der Schwerpunktgebiete Technologiepark, Airportstadt einschließlich Airport-Süd, Gewerbepark Hansalinie, GVZ und Bremer Industriepark. Darüber hinaus kommt der Sicherstellung von Entwicklungsmöglichkeiten für das Produzierende Gewerbe sowie die Logistikwirtschaft und der regionalen Gewerbeflächenentwicklung insbesondere im Bereich Achim-West eine große Bedeutung zu.
Präses Eduard Dubbers-Albrecht betont: "Die bremische Wirtschaftsstrukturpolitik steht vor der entscheidenden Herausforderung, in Zukunft Arbeitsplätze, Unternehmen und Wachstum für unser Bundesland zu sichern. Wesentliche Voraussetzungen hierfür sind eine proaktive Gewerbeflächenpolitik sowie die deutlich schnellere Planung und Umsetzung von Flächenentwicklungen und Infrastrukturmaßnahmen." Bremen benötige eine Gewerbeflächenpolitik, die Unternehmensgründungen, Neuansiedlungen und Erweiterungen durch vorausschauende Flächenangebote unterstützt, die Wettbewerbsfähigkeit ausbaut und Innovationen fördert, so der Handelskammer-Präses.
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