Die Gleichstellung gewöhnlicher Fahrräder und Pedelecs mit Elektromotor hält die Hamburger Verkehrsjuristin Daniela Mielchen für richtig. Trotz der Zunahme an Verkehrsunfällen mit Pedelecs – bei gleichzeitig starker Zunahme der Verkehrszahlen – sei es richtig, etwa auf die Einführung einer Helmpflicht zu verzichten. „Sicherlich könnte durch das Tragen eines Helmes im Falle eines Unfalls das Risiko von Kopfverletzungen, insbesondere auch schweren Hirnverletzungen, deutlich minimiert werden. Andererseits wäre bei einer Helmpflicht für Radfahrer zu befürchten, dass sich weniger Menschen für das Fahren mit einem Pedelec entscheiden und viele wieder auf Kraftfahrzeuge umsteigen“, so die Fachanwältin für Verkehrsrecht im Gespräch mit der Zeitschrift auto motor und sport. „So überlässt man es den Nutzern von Pedelecs, eigenverantwortlich für ihre Sicherheit zu sorgen.“

Mielchen verteidigt auch die Einstufung von Pedelecs in die Kategorie Fahrrad. „In der Tat hat der Gesetzgeber Pedelecs nicht als Kraftfahrzeuge eingestuft, sondern sie normalen Fahrrädern gleichgestellt. Die für Autofahrer festgelegten strengeren Promillegrenzen in Bezug auf Alkohol gelten mithin nicht für Fahrradfahrer und E-Bike-Fahrer.“ Die Folge: Während Autofahrer ab 1,1 Promille absolut fahruntüchtig sind, liegt die Grenze bei Radfahrern bei 1,6 Promille. „Als Begründung führt der Gesetzgeber an, dass an Radfahrer nicht so hohe Leistungsanforderungen gestellt würden wie an Pkw- Fahrer und dass von ihnen nicht so eine hohe Gefährdung ausgehe. Dem stimme ich zu“, so Mielchen. Autos sind deutlich schneller und verfügen aufgrund ihrer Masse über höhere Zerstörungskraft. „Zudem halte ich eine Absenkung der Promillegrenze auf 1,1 für Radfahrer nicht für zielführend, da sich Verkehrsteilnehmer dann wieder eher für das Auto und gegen das Fahrrad entscheiden könnten.“

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