Bezieher von Leistungen aus dem zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) haben gegen das Jobcenter keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten eines separaten Stromzählers für die Warmwasserbereitung. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem Eilverfahren entschieden. Für einen solchen Anspruch gebe es keine Rechtsgrundlage (Az.: L 11 AS 415/22 B ER).

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