„Der Vorrang der Erneuerbaren bei der Schutzgüterabwägung ist noch längst nicht in der Praxis vor Ort angekommen und muss in Fachgesetzen weiter festgeschrieben werden, auch bei der Wärme. Ausreichend verfügbare Flächen, deutlich verschlankte Planungs- und Genehmigungsverfahren, an gestiegene Materialkosten angepasste Gebotshöchstwerte bei Ausschreibungen, mehr Bürgerenergie und die Privilegierung der Erneuerbaren Wärme sind Türöffner für die Energiewende,“ so Peter.
Wind
Beim Masseträger Wind befinden sich aktuell 8,7 GW fertig geplante Windenergieprojekte im Genehmigungsverfahren. Hier muss schnell entschieden werden. Auch beim Repowering schlummert in den nächsten drei Jahren ein Potenzial von 45 GW. „Um dieses Potenzial zu heben, ist Repowering ohne Prüfaufwand möglich zu machen, es sind Flächen bereitzustellen und Artenschutzauflagen zu standardisieren“, so Peter. „Damit die benötigten Flächen schnell zur Verfügung stehen, muss das 2-Prozent-Ziel schon deutlich vor 2032 verpflichtend werden. Pauschale Abstandsregelungen auf Landesebene sind abzuschaffen.“
Photovoltaik
„Zur Ausweitung der Flächenkulisse im Solarbereich braucht es eine generelle Öffnung der benachteiligten Gebiete in Form einer Opt-Out-Regel und die stärkere Integration landwirtschaftlicher Gebäude in den Ausbau“, so Peter. „Daneben müssen Netzanschlüsse beschleunigt und das Prosuming vereinfacht werden: Wer sich eine Photovoltaikanlage aufs Dach bauen möchte, sollte keine Fortbildung im Steuerrecht machen müssen.“
Bioenergie
Die Bioenergie muss langfristig zu einem flexibel steuerbaren Back-up werden, um die volatilen Quellen Wind und Solar auszugleichen. Wie das gelingen kann, hat der BEE in seiner Studie zum klimaneutralen Strommarktdesign aufgezeigt. „Dazu gehört die Abschaffung des Genehmigungsverfahrens bei einer übergangsweise erhöhten Gaserzeugung, die baurechtliche Privilegierung von zentralen Biogasaufbereitungsanlagen sowie der erleichterte Einsatz von Biobrennstoffen aus Abfall- und Restbiomassen“, so Peter.
Wasserkraft
Auch bei der Wasserkraft verhindern langwierige und komplizierte Genehmigungsverfahren den Ausbau und das Repowering. „Nachdem das überragende öffentliche Interesse an der Wasserkraft im EEG festgeschrieben wurde, muss dieser Status auch Einzug ins Fachrecht finden. Das würde bei den Genehmigungsverfahren sehr helfen“, so Peter. „Darüber hinaus müssen im Wasserhaushaltsgesetz sowie in den Leitfäden und Handreichungen der Behörden die Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden.“
Wärme
„Erneuerbare Energien können Erdgas, Erdöl und Kohle in der Wärmeversorgung ersetzen. Die Privilegierung von Geo- und Solarthermie sowie Biogasaufbereitungsanlagen im Baugesetzbuch würde die Flächenausweisung bei Wärmeprojekten beschleunigen. Statt komplexerer braucht es schlankere Auflagen, damit Biomethan, -gas und Holz in der Wärmeversorgung ankommen“, so Peter.
„Die Erneuerbaren Energien sichern eine günstige, heimische, klimafreundliche und unabhängige Strom- und Wärmeversorgung. Die Bundesregierung sollte deshalb alles daransetzen, die Bremsen beim Ausbau zu lösen. Der letzte Schliff fehlt noch“, so Peter abschließend.
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